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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-14

Wortprotokoll

Ich kann es eigentlich bei Absatz 7 kurz machen: Es geht da ja insgesamt darum, die Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Meine Minderheit beantragt zwar, dass zwei Jahre vor dem Ablauf der Frist Massnahmen ergriffen werden können. Man bedenke aber, dass dies bereits 2025 der Fall wäre und wir das Jahr 2020 haben; ich weiss nicht, ob das Gesetz bereits per 2021 in Kraft tritt. Das ist also dann doch eine relativ straffe Vorgabe.

Wenn Sie jetzt hier, ohne etwas im Bericht zu schreiben, noch Lenkungsabgaben einführen wollen, schiesst das schon über das Ziel hinaus, finde ich. Die Erhebung einer Lenkungsabgabe ist ja doch ein ziemlicher wirtschaftlicher Eingriff; normalerweise braucht es dafür eine Verfassungsgrundlage. Hier schaffen wir einfach einen Blankocheque für den Bundesrat, mit dem er Lenkungsabgaben einführen kann. Das scheint mir nun wirklich nicht zielführend; das heisst ja einfach, dass die Produktion am Schluss verteuert wird. Mit anderen Worten: Wenn man den Ablasshandel macht, dann darf man die Düngemittel eben doch einsetzen. Finden Sie, das sei konsequent? Die Minderheit sagt Nein dazu.

Es sollen hier nicht noch schnell Lenkungsabgaben durch die Hintertür reingeschmuggelt werden - schon gar nicht, wenn im Bericht nichts darüber steht, nur gerade im Gesetzestext. Es gibt keine einzige Erläuterung, wie diese Lenkungsabgabe auch nur annähernd aussehen könnte. In anderen Bereichen, z. B. bei der Mineralölsteuer, schreibt man, dass der Bundesrat bis auf mindestens 4 oder 10 Rappen oder was auch immer gehen darf. Hier steht einfach gar nichts; das ist ein Blankocheque, das geht so nicht. Das ist keine seriöse Gesetzgebung.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Der Antrag der Minderheit ist - ohne das Mittel der Lenkungsabgabe - auch zielführend.