Widmer Céline · Nationalrat · 2020-09-14
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-14
Wortprotokoll
Wir haben uns die Berichterstattung aufgeteilt: Meine Kollegin für die Berichterstattung in französischer Sprache wird die Artikel 11 bis 13 besprechen, ich beschränke mich auf die Artikel 8 bis[NB]10.
Im 3. Abschnitt geht es um die Ziele und Massnahmen zur Leitlinie "Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit". Eine relativ deutliche Kommissionsmehrheit unterstützt bei Ziel 7 die zusätzlichen Massnahmen des Ständerates betreffend politische Bildung, Förderung der Mehrsprachigkeit und Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung, da diese Massnahmen den Zusammenhalt der Schweiz stärken. Als zusätzliche Massnahme zu diesem Ziel hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, ein Verhandlungsmandat für die Teilnahme der Schweiz am EU-Kulturprogramm Creative Europe aufzunehmen. Die Schweiz ist seit 2014 nicht mehr dabei, in dieser Legislatur soll das geändert werden.
Artikel 9 umfasst das Ziel 8: die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und dazugehörige Massnahmen. Die Kommission lehnt die Streichung dieses Ziels deutlich ab. Nur ganz knapp hat es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt, in diesem Ziel auch die Gleichberechtigung von Personen mit Behinderung aufzunehmen. [PAGE 1468]
Wir haben aber zwei zusätzliche Massnahmen aufgenommen. Eine sehr deutliche Mehrheit hat mit 16 zu 6 Stimmen die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung von Gewalt an Frauen und von häuslicher Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention als zusätzliche Massnahme aufgenommen.
Wir haben schon in Artikel 4 die Verabschiedung einer Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verankert. Hier will die Kommissionsmehrheit nun explizit eine Botschaft dazu verankern, um in dieser Legislatur konkrete Fortschritte bei der Gleichstellung zu erreichen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen knapp, es wurde aber kein Minderheitsantrag gestellt.
Diverse weitere, spezifischere Gleichstellungsanliegen lehnte die Kommissionsmehrheit ab, dies grösstenteils nicht deshalb, weil die Anliegen nicht unterstützt wurden, sondern weil - wie die Bundespräsidentin dies zum Teil auch schon ausgeführt hat - die Anliegen bereits verfolgt werden: z. B. in den Bereichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Monitoring Armutssituation und Schutz vor Diskriminierung.
In Artikel 10 geht es um die Reform der Sozialwerke. Hier hat die Kommission mit deutlicher Mehrheit, mit 19 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, beschlossen, neben dem aufgeführten Reformvorhaben der zweiten Säule auch die längerfristige Reform der AHV aufzunehmen. Sie haben es gehört, die Bundespräsidentin bittet Sie, dies nicht zu tun. Weitergehende, umfassendere Reformvorhaben wie zum Beispiel das bedingungslose Grundeinkommen lehnt die Kommission ab.