preparatory:AB 26759
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident, ich überlasse Ihnen das letzte Wort hier in diesem Saal, aber ich möchte als Berichterstatter der Kommission doch noch einige Bemerkungen machen zu verschiedenen Voten, die gefallen sind, und vielleicht auch die Proportionen noch einmal darstellen, in denen wir uns bewegen.
Ich möchte noch einmal vorausschicken, dass diese Steuerreduktion den Bund etwa 210 Millionen Franken und die Kantone 90 Millionen Franken kosten würde. Herr Kollege Hofmann hat von der Steigerung der Fiskalquote gesprochen. Ich kann nichts dagegen sagen, das ist unbestritten. Aber mit dieser Massnahme werden wir dagegen nicht ankämpfen. Es wäre vielleicht ein psychologisches Zeichen, dahin gehend, dass wir nicht so weitermachen wollen. Aber derartige Bekenntnisse haben wir schon verschiedentlich abgelegt. Hier sind Sachzwänge vorhanden, namentlich im Sozialversicherungsbereich, die wir nicht einfach durch die Senkung eines halben Prozentpunktes im Rahmen der Gewinnsteuer in den Griff bekommen können.
Ein tieferer Steuersatz heisst nicht unbedingt weniger Steuern, da bin ich einverstanden. Wenn die Wirtschaftslage gut ist, bringen auch 8 Prozent einen erheblichen Betrag; wenn die Wirtschaftslage schlecht ist, vermögen auch 8,5 Prozent unter Umständen nicht sehr viel "einzuschenken", weil wir es hier mit einer proportionalen Steuer zu tun haben.
Bei 1 Million Franken Gewinn macht diese Senkung 5000 Franken aus. Ich glaube nicht, dass dies ein Betrag ist, der ins Gewicht fällt. Bei einem kleinen Unternehmen mit 50 000 Franken Gewinn sind es 250 Franken. Das kann doch nicht der begehrte Anreiz sein! Es mag vielleicht von psychologischer Bedeutung sein, aber der effektive Betrag, der hier anfällt, ist nicht eine entscheidende Grösse. Für den Bund aber sind 200 Millionen Franken unter dem Aspekt der Schuldenbremse doch ein erheblicher Betrag, den man irgendwo wieder hereinholen müsste.
Ich befürchte Folgendes: Wenn wir hier die Schleusen öffnen, werden wir sie in diesem Paket auch bei den Lebensversicherern, bei der Vorsorge, bei den Corporates und bei der Wohneigentumsbesteuerung auftun. Dann sind wir auf der Linie des Nationalrates, auf der wir nicht sein wollten, weil ich davon ausgehe, dass wir nach wie vor eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik betreiben wollen.
Zudem wäre vorgesehen, dass diese Senkung des Steuersatzes erst in fünf Jahren in Kraft treten könnte. Und selbst wenn wir diese Senkung mit dem ganzen Paket auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzen sollten, käme der Effekt erst im Jahre 2005 zum Tragen. Eine schnelle Hilfe in einem Ausmass, das ins Gewicht fällt, ist das nicht. Es ist auch keine Hilfe an Betriebe, denen es schlecht geht, weil dort der Gewinn dann wahrscheinlich sehr tief ist, womit auch die Entlastung entsprechend gering wäre. Hier ist - verzeihen Sie mir den Ausdruck - etwas gar schnell "geschossen" worden. Es trifft zu - Herr Kollege Merz hat es aufgezeigt -, dass es andere Probleme gibt, die angepackt werden müssen, deren Lösung eine tiefgreifendere und wahrscheinlich auch nachhaltigere Wirkung zugunsten der Unternehmen haben könnte. Wenn wir jetzt diese Steuerreduktion beschliessen, leisten wir dem Argument Vorschub, wir bräuchten keine weitere Unternehmenssteuerreform mehr, weil wir ja ein Entgegenkommen in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken gemacht hätten.
Ich bitte Sie, das zu bedenken. Ich bitte Sie als Sprecher der Kommission, auf der Linie der Mehrheit zu bleiben, den anderen Weg zu beschreiten als der Nationalrat, die Sache in einem grösseren Zusammenhang zu sehen und mit effizienteren Massnahmen einzugreifen.