Thurnherr Walter · 2020-09-15
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-15
Wortprotokoll
Frau Badran, ein "Chrüsimüsi" müssen Sie mir nicht unterstellen! Sie müssen Artikel 8a lesen, denn in Artikel 8a ist eine Formulierung gewählt worden, die ziemlich offen ist. Verschiedene Interpretationen entstehen eben, weil es zwei Räte gibt. Im Ständerat z. B. hat man explizit festgehalten, wer davon profitieren soll. Da wurden ebenfalls Selbstständigerwerbende genannt; da gibt es also eine Überlappung mit Artikel 10. Es ist dort nicht die Rede davon gewesen, dass es ein Fixkostenbeitrag sein soll, aber es ist richtig, dass Ihre Kommission dieses Konzept verfolgt. Das ist ja gerade etwas die Schwierigkeit bei Artikel 8a: Er gibt eine Stossrichtung vor, und wir müssen konkretisieren, was damit jetzt genau gemeint ist - und zwar auf[NB]Verordnungsstufe; wir hätten die Gesetzesstufe vorgeschlagen -, damit wir genau wissen: Wer soll profitieren? Was genau ist ein Härtefall? Was ist dann ein profitables oder ein gesundes Unternehmen usw.?
Diese Fragen müssen geklärt sein. Es ist nicht so, dass das von Anfang an klar ist. In Artikel 8a ist eine relativ offene Formulierung gewählt.