Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-09-15
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Wie der Kommissionssprecher schon gesagt hat, geht es bei dieser Minderheit um die Verwendung der AHV-Nummer. Die Minderheit beantragt Ihnen, anstatt bei Artikel 20 die systematische Verwendung der AHV-Nummer zu erlauben, bei Artikel 26 die vorübergehende Verwendung der AHV-Nummer zu erlauben, um eine nicht zurückrechenbare Personennummer zu erzeugen.
Über die AHV-Nummer generell oder deren Verwendung haben wir uns schon mehrfach unterhalten; ich muss eigentlich dazu gar nicht mehr viel sagen. Sie wissen, dass die Datenschutzbeauftragten eine gewisse Skepsis haben. Ich erinnere Sie an die Thematik des gläsernen Bürgers usw., das ist Ihnen bewusst.
Wir haben also im Prinzip zwei Extremvarianten, kann man sagen: Wir haben die komplette Verwendung der AHV-Nummer, so, wie sie ist, also auf die Person zugeschnitten, wie sie die Mehrheit in ihrer Variante will. Wir hätten noch die andere Variante, dass man die AHV-Nummer gar nicht verwenden darf. Beide Varianten hatten im Nationalrat einen relativ grossen Zuspruch.
Der Bundesrat und dann auch der Nationalrat haben im Prinzip diese Kompromissvariante gewählt, die Ihnen die Minderheit jetzt auch vorschlägt. Dieser Kompromiss ist vernünftig, denn einerseits ermöglicht er die Identifikation genügend und zweifelsfrei, also die verschiedenen Müller, Meier usw. können mit dieser nicht zurückrechenbaren Nummer identifiziert werden. Andererseits gibt es aber diese kleine Hürde, die es möglicherweise ein bisschen komplizierter macht, aber der Problematik des gläsernen Bürgers und des Datenschutzes Rechnung trägt.
Der Bundesrat hat diese Variante selbst vorgeschlagen. Ich bin gespannt, was die Frau Bundesrätin sagt, aber sie sollte mit dieser Variante eigentlich leben können. Es ist nicht die grösste Differenz, die wir hier noch haben. Der Kompromissantrag ist sinnvoll, vor allem auch deshalb, weil im Nationalrat die beiden Extrempositionen sehr starken Zuspruch hatten, diese Kompromissposition dann aber eine grosse Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen sollte. Sie ist sinnvoll, weil sie alles ermöglicht, was nötig ist, und sie ist angemessen, weil sie eben nicht so weit geht, wie es auch gar nicht nötig ist.
Unter diesen Aspekten bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und hier die nicht mehr so erhebliche Differenz zum Nationalrat zu bereinigen, mit einem vernünftigen Kompromiss, der ursprünglich vom Bundesrat stammt.