Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-15
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
"Wir lassen euch nicht im Stich." Das können hier im Saal sicher alle unterschreiben. Nun möchte die SGK, dass die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls bereits im Juni 2021 auslaufen. Die übrigen Unterstützungen sollen - so das Gesetz - bis Ende 2021 gelten, also sechs Monate länger.
Was gibt es für einen Grund dafür, dass nach Ende Juni 2021 keine Entschädigungen für Erwerbsausfall an Personen bezahlt werden dürfen, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise unterbrochen oder massgeblich eingeschränkt werden musste? Wohlgemerkt, es geht um Entschädigungen für Ausfälle, die nachgewiesen werden müssen. Warum sollen diese betroffenen Menschen, Familien und Unternehmen ab Ende Juni 2021 keine Unterstützung mehr bekommen, hingegen der Sportbereich bis zum Ende der befristeten Geltungsdauer des Gesetzes, also sechs Monate länger? Die Antragstellenden konnten keine nachvollziehbare Begründung nennen.
Die Grünen meinen es mit dem Satz "Wir lassen euch nicht im Stich" ernst. Die grüne Fraktion unterstützt es, dass die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls wie auch die anderen Massnahmen bis zum Ende der Laufzeit des Gesetzes erfolgen können.
Ich bitte Sie, bei Artikel 14 Absatz 5 meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.