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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-09-15

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-15

Wortprotokoll

Die erste Differenz, zu der ich spreche, betrifft Artikel 6 Absatz 1, die Ausbildungsbeiträge für Studierende der Pflege. Hier gilt es, zwischen einer Kann- und einer Muss-Formulierung zu entscheiden: "Die Kantone können den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder Studiengang in Pflege FH fördern" oder "Die Kantone fördern den Zugang zum [...]".

Die SVP-Fraktion anerkennt selbstverständlich den dringenden Ausbildungsbedarf in den Pflegeberufen. Deshalb findet sie es wichtig, dass der Bund und die Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken dazu zur Verfügung stellen. Das soll immerhin die Anzahl jährlicher Abschlüsse von rund 2700 auf 4300 erhöhen.

Aber die Situation, der Bedarf und die Finanzlage sind in den Kantonen sehr unterschiedlich. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion bei Artikel 6 Absatz 1 die Minderheit Sauter mit ihrem Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, was dem Entwurf des Bundesrates entspricht.

Nun zu Ziffer 5 Artikel 25a Absatz 1 Buchstabe abis und Absatz 3: Die SVP-Fraktion folgt bei beiden Absätzen dem [PAGE 1506] Beschluss des Ständerates. Bei Absatz 1 Buchstabe abis unterstützen wir die erweiterte Fassung des Ständerates. Es macht Sinn, dass Pflegefachpersonen in Organisationen, z.[NB]B. in Spitex-Organisationen, die vom Bundesrat definierten Pflegeleistungen anordnen oder in Auftrag geben können, diese aber von Fachpersonen Gesundheit oder Pflegehelferinnen durchgeführt und von der Organisation abgerechnet werden können.

Bei Artikel 25a Absatz 3 handelt es sich um das Kernstück der Vorlage. Es geht um die eigenständige Abrechnung durch das Pflegepersonal. Das ist, ganz sachlich gesehen, eine äusserst heikle Forderung, die zweifellos unser Gesundheitssystem nochmals verteuern würde. Die Realität zeigt - wie wir, wenn wir ehrlich sind, alle wissen -, dass wir eine ganz einfache Rechnung machen können: Je mehr Leistungserbringer vorhanden sind, je mehr Leute abrechnen können, umso höher wird die Gesamtabrechnung. Zudem würden wir mit dieser Bestimmung ein Präjudiz für andere Gesundheitsberufe schaffen, die dann auch selber und nicht mehr über den Arzt abrechnen möchten.

Die Leistungen des sich aufopfernden Pflegepersonals wissen wir nicht erst seit Corona zu schätzen. Wer einmal im Spital gelegen hat, weiss, wie wichtig für das Wohlbefinden und die schnelle Genesung besonders auch die Pflegenden sind. Aber ich möchte einfach nochmals daran erinnern: Von der eigenständigen Abrechnung könnte ja nur das oberste Drittel des Personals profitieren. Das wären diejenigen, die jetzt eher am Bürotisch arbeiten, beaufsichtigen und organisieren, was selbstverständlich auch wichtig ist. Aber all diejenigen, die direkt am Patientenbett körperlich hart arbeiten und sich liebevoll um den Patienten und die Patientin kümmern, hätten davon nichts. Um für sie bessere Bedingungen zu schaffen und die Verweildauer - mit der immer wieder argumentiert wird und die auch wichtig ist - im Beruf zu stärken, müssen vor Ort, in den Spitälern und Pflegeheimen, in den Gemeinden und auf Kantonsebene Lösungen gefunden werden. All den Leuten, die sich täglich für ihre Patienten aufopfern, helfen wir mit dieser Bestimmung nicht.

Ich wiederhole nochmals - es ist eine Tatsache, das zeigt die Vergangenheit -: Je mehr Leistungserbringer vorhanden sind, je mehr Leute abrechnen können, umso höher sind die Kosten. Nun, die Befürworter der Pflege-Initiative behaupten das Gegenteil.

Mit dem Beschluss des Ständerates, einem wirklich guten Kompromiss, der auch bereits in der SGK-N Unterstützung gefunden hat, können wir dem oberen Drittel der Pflegenden nun tatsächlich die Chance geben, selber abzurechnen. Durch eine verbindliche Vereinbarung zwischen Leistungserbringern und Versicherern, in der Art und Umfang der Leistungserbringung festgelegt sind, hätten die Versicherungen jedoch die Möglichkeit, die Notleine zu ziehen, falls die direkte Abrechnung nichtsdestotrotz zu einer deutlichen Mengenausweitung führen würde.

Ich bitte Sie wirklich, die ständerätliche Variante zu unterstützen. Mit der Forderung einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Leistungserbringern und Versicherern erhält das Pflegepersonal die Chance zu beweisen, dass es auch bei selbstständiger Abrechnung keine Mengenausweitung geben wird.

Wir bitten Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen.