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preparatory:AB 267915

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-15

Wortprotokoll

Wir haben bei diesem Geschäft zwei Differenzen zu bereinigen. Die erste Differenz besteht bei Artikel 6. Da hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen Festhalten beschlossen. Es geht hier darum, dass das Gesundheitswesen und das Bildungswesen grundsätzlich Sache der Kantone sind. Wegen des drohenden Mangels an Pflegefachpersonen wurde das wichtige Thema, genügend Pflegefachpersonen auszubilden, zur Verbundaufgabe von Bund und Kantonen gemacht. Wie Sie dem Bundesbeschluss 2 entnehmen, würde der Bund gemäss Fassung der nationalrätlichen Kommission in den nächsten acht Jahren 469 Millionen Franken investieren.

Die Kommission beantragt Festhalten. Sie will nicht eine Kann-Formulierung für die Kantone wählen, sondern die Kantone verpflichten, den Zugang zu den Bildungsgängen zu fördern. Wenn wir wieder eine Kann-Formulierung wählen, dann können sich einzelne Kantone diesem gemeinsamen Auftrag entziehen. Das wollen wir nicht, wenn der Bund sich in diesem Bereich, der eigentlich zum Zuständigkeitsbereich der Kantone gehört, dermassen stark engagiert. Die Kommission hat daher, wie gesagt, mit 14 zu 10 Stimmen Festhalten beschlossen.

Bei der zweiten Differenz geht es um den Direktzugang zur Krankenversicherung für das Pflegepersonal. Das ist ein zentrales Anliegen des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, auch hier Festhalten zu beschliessen und diesen Direktzugang zu ermöglichen. Die Frage, ob es zu Kostenausweitungen führt oder nicht, wurde intensiv diskutiert. Zum einen spricht dagegen, dass wir Knappheit an Pflegepersonal haben, und zum andern geht die Mehrheit davon aus, dass dadurch Arztkosten vermindert werden können, wenn nicht zusätzliche Verschreibungszeugnisse ausgelöst werden müssen. Es geht dabei um Leistungen, welche direkt von Pflegefachpersonen erbracht werden. Sie haben selber keine Verordnungskompetenz, sie haben gemäss Artikel 25a Absatz 1 Buchstabe abis nur Delegationsmöglichkeiten, wenn sie in einer Organisation angestellt sind. Die Kommission beantragt Ihnen hier mit 13 zu 12 Stimmen, an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten.