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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-09-15

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SGK Ihres Rates. Ende April haben beide SGK den Bundesrat mit einem Schreiben aufgefordert, unverzüglich die Grundlagen für ein Nullzinskonto für die Auffangeinrichtung bei der Schweizerischen Nationalbank oder der Bundestresorerie zu schaffen. Die Auffangeinrichtung befindet sich aufgrund der Verwerfungen auf den Devisenmärkten, wegen Covid-19 und den Negativzinsen in der schwierigen Situation, die ihr anvertrauten Vorsorgegelder nicht mehr genügend sichern zu können.

L'institution supplétive LPP est une fondation soutenue par les partenaires sociaux et dotée d'un mandat légal dans le domaine de la prévoyance professionnelle. Elle est notamment chargée de gérer les avoirs de libre passage des personnes qui quittent un emploi et dont les avoirs ne peuvent pas être immédiatement transférés dans une nouvelle caisse de pension.

La pandémie de coronavirus met l'institution supplétive en difficulté. L'institution supplétive LPP se trouve actuellement dans une situation financière difficile en raison des turbulences provoquées sur les marchés boursiers par la pandémie de coronavirus. Malgré les taux d'intérêt négatifs pratiqués par la Banque nationale suisse, elle doit garantir la valeur nominale des avoirs de libre passage qui lui sont confiés. Son taux de couverture est passé de 108,7 pour cent fin 2019 à 105,85 pour cent fin mai 2020, et ces difficultés pourraient encore s'aggraver.

En effet, l'institution supplétive est obligée d'accepter les avoirs de libre passage et, en raison de la hausse du chômage, pourrait se trouver confrontée à un afflux important de fonds, ce qui réduirait son taux de couverture. La situation économique difficile peut également exacerber les incertitudes des marchés financiers.

Die Vorlage 20.056 ist eine erste und rasch wirkende Antwort auf diese Probleme. Die Auffangeinrichtung erhält die Möglichkeit, Gelder bis zu 10 Milliarden Franken zinslos und unentgeltlich bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung anzulegen, sofern der Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich unter 105 Prozent bleibt. Der Deckungsgrad gilt dabei für den Stichtag der Anlage. Der Zeitraum soll und muss dafür genutzt werden, um für das Problem eine längerfristige Lösung zu finden. Dafür wird nach der Verabschiedung dieses Gesetzes eine Arbeitsgruppe des BSV unter Einbezug der EFV eingesetzt; das soll unmittelbar und sofort nach Verabschiedung der Vorlage geschehen.

Das Bundesgesetz ist auf drei Jahre befristet und dringlich. Es muss darum in dieser Session von beiden Räten behandelt werden. Der Ständerat hat das Gesetz bereits am 9. September 2020 beraten und es einstimmig angenommen.

Die SGK-N hat die Vorlage am 27. August 2020 behandelt und ebenfalls einstimmig gutgeheissen. Zur Beratung standen ihr auch Unterlagen der Hearings, welche die Schwesterkommission aus dem Ständerat durchgeführt hatte, zur Verfügung. Die Notwendigkeit, eine rasche Lösung herbeizuführen, stand im Vordergrund. Diskutiert wurde in der Kommission darüber, ob das Gesetz allenfalls auf fünf Jahre zu befristen sei, damit mehr Zeit bestünde, um eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten. Ein Antrag dazu wurde aber nicht gestellt. Grundsätzlich erachtet es aber auch Ihre Kommission als richtig und wichtig, möglichst rasch eine nachhaltige Lösung zu finden. Sie begrüsst darum die in der Botschaft und auch hier erwähnte Einsetzung einer Arbeitsgruppe.

Namens der Kommission, die einstimmig Beschluss gefasst hat, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen, wie dies - wie ich schon gesagt habe - der Ständerat bereits getan hat.