Stadler Simon · Nationalrat · 2020-09-16
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16
Wortprotokoll
Die Lernenden, die Lehrbetriebe und die Berufsschulen stehen im Zusammenhang mit der Corona-Krise weiterhin vor grossen Herausforderungen. Deshalb verdient auch diese Vorlage zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ein besonderes Augenmerk. Denn eine gute Ausbildung der Lehrkräfte gehört zur wichtigen Basis unserer Berufsbildung.
Zur Ausgangslage: Im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz im Jahre 2002 hatte man sich auch intensiv mit der Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund im Bereich der Berufsbildung auseinandergesetzt. Man hatte dann auch beschlossen, das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung in die Hochschullandschaft zu überführen. Heute finden wir aber nur eine sehr rudimentäre gesetzliche Grundlage für das EHB im Berufsbildungsgesetz. Für eine gute Einbettung des EHB in die Hochschullandschaft reichen jedoch diese gesetzlichen Grundlagen nicht aus.
Das EHB fällt zudem unter den Geltungsbereich des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, und es muss bis spätestens Ende 2022 akkreditiert sein. Für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen besteht deshalb auch eine zeitliche Dringlichkeit. Das EHB ist bereits heute auf der Hochschulstufe angesiedelt. Wir kennen ja nun die drei Hochschultypen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Für eine Akkreditierung muss das EHB einem dieser Hochschultypen zugewiesen werden.
Das EHB ist das Kompetenzzentrum der schweizerischen Berufsbildung. Das Kerngeschäft des EHB ist die Aus- und Weiterbildung der Berufsbildungsverantwortlichen sowie anderer Fachleute der Berufsbildung. Zudem ist es führend in der Berufsentwicklung, Berufsbildungsforschung und der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Da der Fokus des EHB auf der Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen liegt und somit klar in das Themengebiet einer pädagogischen Hochschule fällt, ist eine Zuordnung des EHB zu den pädagogischen Hochschulen die einzige richtige Lösung. Die WBK-N hatte wie die WBK-S anfänglich Bedenken, dass mit der neuen Positionierung als eidgenössische pädagogische Hochschule eine gewisse Verakademisierung der Berufsbildung stattfinden könnte. Dies war auch ein gewisser Schwerpunkt unserer Anhörungen, denn der hohe Praxisbezug, der unser Berufsbildungssystem auszeichnet, darf nicht verloren gehen. Uns wurde aber an der Kommissionssitzung versichert, dass sich an der Ausrichtung des EHB mit der Annahme dieses Gesetzes nichts ändern wird.
Wichtig ist auch das Verhältnis zu den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Deshalb wurden die vorliegenden Präzisierungen vom Ständerat eingebracht und auch [PAGE 1546] von der WBK-N übernommen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir eine solide gesetzliche Grundlage für das EHB, ohne eine Überreglementierung. Es wird damit insbesondere auch eine zeitgerechte Akkreditierung des EHB sichergestellt.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, auf den Gesetzentwurf einzutreten und ihm so, wie er Ihnen vorliegt, zuzustimmen.