Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-09-16
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-16
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Verpflichtungskredit geht es um mehr als einen substanziellen Betrag, es geht um rund 2,8 Milliarden Franken, eine 28 mit 8 Nullen. Unseres Erachtens handelt es sich hierbei nicht um eine Beteiligung im eigentlichen Sinn, vielmehr liegt ein faktischer A-Fonds-perdu-Beitrag vor. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es teilweise um Garantiekapital und Währungsreserven geht. Seien wir ehrlich: Von diesem Geld werden wir keinen Rappen mehr sehen, weil eine Rückzahlung nur bei einem Aktienverkauf oder einer Liquidation der entsprechenden Institutionen erfolgen würde. In der Praxis wird dies nie der Fall sein.
Unser Antrag auf Nichteintreten lässt sich mit den nachfolgenden drei Punkten rechtfertigen und begründen: Erstens können wir uns solche Ausgaben nicht leisten. In Zeiten einer massiven Rezession, in Zeiten von rasch steigenden Arbeitslosenzahlen, Konkursen und angesichts der besorgniserregenden finanzpolitischen Lage im eigenen Land können wir es uns nicht leisten, 2,8 Milliarden Franken an Steuergeldern ins Ausland zu schicken bzw. für das Ausland zu reservieren.
Zweitens wird in der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert, dass diese Banken menschenrechtsverletzende Projekte unterstützen. Auch von Korruption ist immer wieder die Rede. Wollen Sie wirklich Institutionen, die wegen indirekter Unterstützung korrupter Staaten und wegen der Vernachlässigung von Menschenrechten in Verruf stehen, alimentieren?
Es ist im Interesse von uns allen, hier ein klares Zeichen zu setzen. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates [PAGE 1558] scheint sich der Sache auch nicht ganz sicher zu sein, anders können ihre Anträge nicht gedeutet werden. Diese Anträge, wonach sich die Schweiz in den Entscheidorganen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sowie gegen Korruption, Repression und Unterdrückung einsetzen soll, sind zwar gut gemeint. Aber seien wir doch ehrlich: Mit Blick auf das Stimmgewicht der Schweiz in diesen Gremien handelt es sich bei diesen Anträgen bestenfalls um Symbolik, um nicht zu sagen um reine Kosmetik. Das Stimmgewicht der Schweiz liegt zwischen 0,5 und 3 Prozent. Ein klares Zeichen setzen wir nur dann, wenn wir diese Zahlungen aussetzen.
Zu guter Letzt noch zum dritten Punkt: Die USA beteiligen sich nicht an der Kapitalerhöhung. Das ist ihr gutes Recht und legitim. Jedes Land muss für sich entscheiden, wie es seine Entwicklungshilfe ausgestaltet. Sind Sie sich aber dessen bewusst, dass Sie mit Gutheissung des Verpflichtungskredits und der Zustimmung zum Bundesbeschluss 3 mithelfen, das Quorum bei den Abstimmungen in den Institutionen so anzupassen, dass die USA weiterhin de facto ein Vetorecht innehaben? Ich bin sehr überrascht, dass dieser Umstand - gerade von linker Seite - hier nicht kritischer gewürdigt wird.
Was würde bei einem Nichteintreten passieren? In negativer Hinsicht praktisch nichts. Die Schweiz wäre weiterhin in diesen Institutionen vertreten. Die Folge wäre bloss eine marginale Verringerung des Stimmgewichts im Promillebereich. In positiver Hinsicht würde ein Nichteintreten und damit ein Verzicht, 2,8 Milliarden Franken an Steuergeldern für das Ausland zu reservieren, bedeuten, weiterhin über das Geld verfügen zu können; zum Beispiel, um in der Schweiz unter der Krise leidende Selbstständige und Branchen zu unterstützen: die Reisebranche, Schausteller, die Eventbranche, die Tourismusbranche, die Gastronomie, die Hotellerie usw.
Ich fasse zusammen: Werfen wir nicht Unmengen an Geld in ein dunkles Loch, ohne die Wirkung im Ziel genau zu kennen. Lassen wir uns nicht dazu einspannen, einem anderen Land die Sperrminorität zu sichern.
Ich bitte Sie, unseren Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen.