Friedl Claudia · Nationalrat · 2020-09-16
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Die Finanzkommission Ihres Rates hat zur Kapitalerhöhung der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank einen Mitbericht an die APK verfasst. Sie stellt darin auch zwei Minderheitsanträge, die auf der Fahne sind.
Beide Banken sind zentrale Institute, wenn es darum geht, dass Entwicklungsländer und Schwellenländer sich in den Bereichen, die für sie besonders wichtig sind, weiterentwickeln können. Ohne die Unterstützung von aussen wird es vielen Ländern nicht möglich sein, die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen. Auch in Krisenzeiten, wie in der jetzigen Pandemie, gehören diese Institute zu den ersten Akteuren, die Nothilfemassnahmen ergreifen können. Die Schweiz engagiert sich in den multilateralen Entwicklungsbanken über das reine Geldgeben hinaus, indem sie sich gegen Korruption und Fehlinvestitionen einsetzt.
In den vorliegenden Bundesbeschlüssen 1 und 2 geht es um eine solidarische Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der beiden Entwicklungsbanken. Es sind vier Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 2,759 Milliarden Franken, wobei aber nur 297 Millionen Franken finanzwirksam werden. Die anderen rund 2,5 Milliarden Franken sind Garantiekapital und 10 Prozent Schwankungsreserve.
Der finanzwirksame Betrag wird durch die Übernahme von Aktien der beiden Entwicklungsbanken, verteilt auf die [PAGE 1557] Jahre 2021 bis 2028, abgegolten. Die Aktien sind dauerhaft in der Bilanz des Bundes aufgeführt. Zum Garantiekapital kann man sagen, dass es noch nie beansprucht wurde und deshalb ein sicherer Posten ist. Den Entwicklungsbanken erlaubt dieses Garantiekapital aber, vorteilhaftere Konditionen bei der Geldbeschaffung auf den Kapitalmärkten zu erhalten.
Die Finanzkommission fokussierte ihre Beurteilung auf den Finanzrahmen und überliess den entwicklungspolitischen Input der Aussenpolitischen Kommission. Mit 18 zu 7 Stimmen ist sie auf den Bundesbeschluss 1 und den Bundesbeschluss 2 eingetreten. Eine Minderheit Guggisberg beantragte Nichteintreten und begründete dies insbesondere mit den unsicheren Finanzaussichten des Bundes aufgrund der Pandemie und damit, dass die Entwicklungsbanken zu wenig im Kampf gegen die Korruption unternommen und auch menschenrechtsverletzende und klimaschädliche Projekte unterstützt hätten. Wie Sie in der Fahne erkennen können, ergänzte die APK den Beschluss mit genau diesen Handlungsanweisungen an die Schweizer Vertreterinnen und Vertreter in den Banken, genau in den Bereichen Korruption, Menschenrechte, Klima usw.
In der Finanzkommission hat eine zweite Minderheit beantragt, die für die multilateralen Entwicklungsbanken eingesetzten Mittel im Rahmenkredit der Entwicklungszusammenarbeit zu kompensieren. Auch hier liegt die Begründung bei den trüben finanziellen Aussichten des Bundes. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte die Kommission den Antrag ab, da die Ausgaben nicht vergleichbar sind. Während es sich bei den Kapitalerhöhungen um einen Aktienerwerb, also um Investitionen handelt, geht es beim Rahmenkredit Entwicklungszusammenarbeit um Ausgaben. Eine allfällige Kompensation ginge vor allem zulasten der ärmsten und fragilsten Länder, deren Bevölkerung besonders stark unter der Corona-Krise leidet.
Im Bundesbeschluss 3 geht es um eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation. Dabei wird das Quorum für Zustimmungen zu künftigen Kapitalerhöhungen von 80 auf 85 Prozent erhöht. Das ist de facto eine Bestandeswahrung der Vetofähigkeit der USA.
Die Kommission stimmte dem Beschluss ohne Begeisterung zu.