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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-09-16

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-16

Wortprotokoll

Auch die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Kapitalerhöhungen zustimmen. Wir werden zudem bei den Artikeln 3a bis 3f in den Bundesbeschlüssen 1 und 2 die Anträge der Mehrheit der [PAGE 1561] Aussenpolitischen Kommission unterstützen. Es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass die multilateralen Entwicklungsorganisationen mit zusätzlichem Kapital unterstützt werden. Wir stehen weltweit vor sehr grossen Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Klima- und Artenschutz. Sowohl die Weltbank als auch die Afrikanische Entwicklungsbank haben in den letzten Jahren ihr Engagement in den Bereichen Klima- und Artenschutz verstärkt.

Die Arbeiten der multilateralen Entwicklungsorganisationen haben auch für die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit eine grosse Bedeutung. Zahlreiche Projekte, welche die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durchführt, werden in Kooperationen mit den multilateralen Entwicklungsorganisationen bzw. von diesen Organisationen ausgeführt. Mehr noch, viele Projekte sind zu komplex, als dass diese die Schweiz alleine und ohne die Zusammenarbeit mit einer multilateralen Organisation realisieren könnte. Ausserdem sind die multilateralen Organisationen besser als ein einzelner Staat in der Lage, in den unterstützten Regionen Beziehungen und Kontakte zu pflegen.

Es darf aber nicht vergessen werden, dass Entwicklungszusammenarbeit häufig in Staaten erfolgt, in denen Korruption und Menschenrechtsverletzungen ein gravierendes Problem darstellen können. Damit sind auch die multilateralen Entwicklungsorganisationen konfrontiert. Trotz ihren Anstrengungen, sei es durch Prävention, technische Unterstützung oder auch eigene Untersuchungen, besteht ein Restrisiko. Vor diesem Hintergrund beantragt die Mehrheit der APK, in die Bundesbeschlüsse Vorgaben für die Prioritätensetzung und die Transparenz des Abstimmungsverhaltens der Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz bei beiden Organisationen einzufügen. Die grünliberale Fraktion ist sich bewusst, dass solche Vorgaben in Finanzierungsbeschlüssen institutionell nicht das Gelbe vom Ei sind, und wir sind uns auch bewusst, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz sich bereits heute für nachhaltige Projekte sowie die Verhinderung von Korruption und Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es legitim ist, dass das Parlament in seiner Funktion als strategisches Organ durch Handlungsanweisungen seine Ziele zum Ausdruck bringt.

Zur Finanzpolitik: Es geht hier nicht um 2,8 Milliarden Franken, die ausgegeben werden, wie das der Minderheitssprecher beim Eintreten gesagt hat. Zum einen sind ein Teil davon, das heisst konkret 2,5 Milliarden Franken, Garantien und keine Ausgaben - Garantien notabene, welche bisher noch nie eingefordert werden mussten. Zum andern geht es beim restlichen Betrag um eine Kapitalerhöhung, eine Beteiligung. Das ist also nicht einfach Geld, welches einmal ausgegeben wird, sondern ihm steht ein Wert in der Bilanz gegenüber.

Ich komme noch zu den Minderheitsanträgen zu den einzelnen Artikeln. Die Minderheit Grin zu Artikel 2a verlangt eine Kompensation bei anderen Krediten für die Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Antrag ist aus finanzpolitischen Gründen problematisch. Bei der Entwicklungszusammenarbeit handelt es sich weitgehend um laufende Ausgaben; hier geht es hingegen um eine Kapitalerhöhung und um Garantiekapital. Wenn nun die Kapitalerhöhungen bei den laufenden Ausgaben kompensiert werden sollen, dann würden damit im Prinzip Äpfel mit Birnen verglichen, bzw. das ist nicht dasselbe. Aber auch aus materiellen Gründen lehnen wir den Antrag ab. Wir sind überzeugt, dass wir vor dem Hintergrund der grossen, weltweiten Herausforderungen im Bereich des Klima- und Artenschutzes mehr Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen sollten.

In eine ähnliche Richtung geht auch unsere Haltung zum Einzelantrag Schneider-Schneiter/Portmann/Grüter zu Artikel 3a, den wir ebenfalls ablehnen. Die Dringlichkeit einer Reduktion der Treibhausgasemissionen rechtfertigt es, dass sich die Schweiz dafür einsetzt, dass von den Entwicklungsbanken nur Projekte unterstützt werden, welche eben nicht die Exploration, Förderung und Produktion von fossilen Treib- und Brennstoffen zum Inhalt haben. Es wäre widersprüchlich, wenn die Entwicklungsbanken ihre Ziele und ihre Mittel für den Klimaschutz erhöhen, auf der anderen Seite aber nach wie vor die Förderung von fossilen Treibstoffen unterstützen würden.

Ablehnen tun wir ebenfalls den Minderheitsantrag Friedl Claudia zu Artikel 3b. Die Minderheit spricht die Praxis des Land Grabbing an. Diese Praxis muss zweifellos verhindert werden, und wir anerkennen auch die Motivation hinter dem Antrag. Der Antrag ist aus unserer Sicht jedoch unglücklich formuliert, und wir sind uns nicht sicher, was wir damit meinen und effektiv bewirken könnten. Über dem Antrag schwebt etwas der Geist, dass die internationalen Firmen die Schuldigen und die lokalen Besitzer die Opfer sind. Doch auf der einen Seite kann zum Beispiel auch die lokale Bevölkerung Land Grabbing betreiben. Auf der anderen Seite handeln zahlreiche, wenn nicht die grosse Mehrheit, der internationalen Unternehmen verantwortungsbewusst und gesetzeskonform. Wir lehnen deshalb diesen Minderheitsantrag ab - nicht weil wir das Ziel nicht teilen, sondern weil wir nicht eine Forderung in den Bundesbeschluss schreiben wollen, deren Folgen wir nicht kennen.

Auch bei den Artikeln 3d werden wir die Mehrheit unterstützen, ebenfalls bei den Artikeln 3h. Die Entwicklungszusammenarbeit kommt der lokalen Bevölkerung zugute. Es wäre deshalb wenig zielführend, aufgrund eines nicht kooperativen Verhaltens einer Regierung die Mittel zu reduzieren. Man würde letztendlich die Falschen treffen. Bedingungen zur Kooperation im Bereich der Migration sind aus unserer Sicht sowieso problematisch.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei sämtlichen Artikeln der Mehrheit zu folgen.

[VS]