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Müller Leo · Nationalrat · 2020-09-16

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an der Sitzung vom 17. August 2020 mit der parlamentarischen Initiative 19.426 befasst. Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit will dieser Initiative Folge geben.

Die Initiative beantragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz so zu ändern, dass der kumulierte Grenzsteuersatz von Gemeinde, Kanton und Bund für steuerbare Einkommen über 10 Millionen Franken mindestens 70 Prozent beträgt. Zum steuerbaren Einkommen gehören Arbeits- und Kapitaleinkommen.

Die Zahlen zeigen, dass es in der Schweiz im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2015 rund 140 Steuerpflichtige gab, die mehr als 10 Millionen Franken Einkommen versteuert hatten. Gemäss Meinung des Bundesrates würde die Anhebung des Grenzsteuersatzes auf 70 Prozent eine Änderung der Bundesverfassung erfordern. Deshalb ist es schon fraglich, ob für eine solch kleine Anzahl von Steuerzahlenden eine Verfassungsänderung in die Wege geleitet werden soll.

In der Kommission gingen die Meinungen insbesondere betreffend Verteilung der Einkommen auseinander. Die Mehrheit war der Ansicht, dass in der Schweiz die Einkommensverteilung nicht so negativ sei, dass eine Änderung vorzunehmen wäre. Es wurde auf den Gini-Index verwiesen. Dieser besagt Folgendes: Ein Wert von 0 auf der Skala bedeutet, dass die Einkommen völlig gleichmässig verteilt sind, während bei einem Wert von 1 eine völlig ungleiche Verteilung vorherrscht. Die Schweiz erreicht einen Wert von 0,39. Das heisst also, dass die Einkommen in der Schweiz relativ gleichmässig verteilt sind. Die Statistik zeigt auch, dass die Schweiz von allen OECD-Staaten den geringsten Gini-Index aufweist. Das heisst also, dass die Schweiz das Land mit der gleichmässigsten Einkommensverteilung ist. Deshalb sei hier kein Handlungsbedarf vorhanden. Die Anhebung des Grenzsteuersatzes würde bewirken, dass gute Steuerzahler aus der Schweiz wegziehen würden. Damit müsste der Mittelstand mehr Steuern bezahlen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.