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Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-09-17

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-17

Wortprotokoll

Was wir hier jetzt debattieren, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wir haben vorhin von Kollege Glättli gehört, wie wichtig es sei, die finanzielle Privatsphäre zu schützen, und jetzt wollen Sie mit dieser Vorlage, dass sich alle Leute bis auf die Unterhose ausziehen müssen. Das ist wirklich absurd, und es ist widersprüchlich. Der Kommissionsberichterstatter, Kollege Silberschmidt, hat es richtig gesagt: Wer die staatliche Parteienfinanzierung vermeiden will, wer das Milizsystem auch stärken will, der muss die finanzielle Privatsphäre schützen. Das heisst aber, dass Sie dem Minderheitsantrag von Kollege Buffat folgen müssen und gar nicht auf diese Vorlage eintreten sollten.

Es besteht kein Handlungsbedarf: In der Kommission konnte niemand, trotz mehrfacher Aufforderung, auch nur einen Fall von Korruption nennen, der stattgefunden hätte. Ich habe auch noch nie von einem Wähler gehört, dass das irgendwo eine Frage sei. Es kommen ganz andere Fragen: Was wir hier für unsinnige Gesetze beschliessen, dass demokratische Entscheide nicht ernst genommen werden, dass gewisse Politiker ihr Salär über Sitzungsgelder aufbessern wollen - das sind die Vorwürfe und Fragen, die allenfalls kommen. Doch das Vertrauen in der Schweiz in die Politik ist an sich nicht so schlecht. Es sind vielmehr solche Vorstösse, die geeignet sind, das Vertrauen zu untergraben, und das werfe ich Ihnen auch vor! Ich finde es auch eine Frechheit gegenüber all den Leuten, die sich im Milizsystem engagieren, wenn Sie hier implizit immer wieder den Vorwurf erheben, die Politik in der Schweiz sei korrupt. Das ist Unsinn!

Worauf berufen Sie sich? Unter anderem auf diese Berichte der Greco, dieser Groupe d'Etats contre la corruption, die sich aus den Europaratsstaaten, aus Weissrussland, Kasachstan usw. zusammensetzt und die immer wieder sagt, die Schweiz habe hier ein Problem, es herrsche zu wenig Transparenz. Das ist nicht nur lächerlich, das ist auch beängstigend. Wollen Sie ernsthaft Länder wie Weissrussland oder Kasachstan als Vorbild nehmen? Sind das Vorbilder für gelebte Demokratie? Wollen Sie die Türkei oder Russland als Vorbilder für Transparenz, gelebte Vielfalt, Schutz von Minderheiten nehmen? Das ist ja absurd! Schauen Sie mal die Ukraine an, die dort auch dabei ist; die haben drei verschiedene Korruptionsbehörden, und diese stehen sich gegenseitig derart im Weg, dass am Schluss die Schmiergelder fliessen, dass es eine Freude ist für diejenigen, die das wollen.

Es ist vollkommen absurd, dass wir hier, mit unserer direkten Demokratie, auf solche Berichte eingehen. Transparenzrichtlinien brauchen Sie dort, wo demokratische Defizite bestehen. Schauen Sie: Wenn einer in der Schweiz einen Politiker, einen Parlamentarier bestechen will, müssten Sie so einen Menschen verbeiständen, weil er offenbar das politische System nicht begriffen hat. In der Schweiz können Sie sogar die Mehrheit des Parlamentes bestechen, und das Volk hat immer noch die Möglichkeit, mit dem Referendum korrigierend einzugreifen.

Das sind die Unterschiede der Systeme - das müssen Sie anschauen! Und wenn Sie immer wieder mit diesen Transparenzrichtlinien des Europarates kommen: Warum haben sie diese dort? Weil ein riesiger Korruptionssumpf geherrscht hat. Fragen Sie unseren Kollegen Alfred Heer! Er hat initiiert, dass dort aufgeräumt wird. Aber deswegen müssen wir doch nicht diesen ganzen Unsinn übernehmen!

Mit Verlaub: Viele von Ihnen - das sage ich Ihnen offen - haben ja keine Ahnung, wovon sie sprechen. Schauen Sie doch einmal in diese Staaten! Haben Sie das Gefühl, das funktioniere dort? Waren Sie einmal dort? Ich war dort. Ich war bei Monsieur Logerot, der fünfzehn Jahre lang die französische "Commission nationale des comptes de campagne et des financements politiques" präsidiert hat. Er hat mir eineinhalb Stunden lang das französische System erklärt. Ich habe ihn gefragt: "Funktioniert das denn wirklich? Sind Sie glücklich damit?" Und er hat mir gesagt: "Nein, ehrlich gesagt, nein."

Schauen Sie doch das einmal genau an, das bringt doch nichts! Wenn Sie etwas gegen Korruption tun wollen, ist es wichtig, dass wir die Volksrechte ernst nehmen und dass wir die direkte Demokratie stärken. Darum geht es. Wir haben keine Zustände wie in den anderen Ländern. Schauen Sie jetzt einmal Frankreich an! Ich habe einen Bericht des Deutschen Bundestages gefunden, der vor zehn Jahren verfasst wurde. In diesem steht, nach einer Schätzung von 1988 hätten 80 Prozent der den Parteien zufliessenden Gelder in Frankreich aus dubiosen Quellen gestammt. Darum mussten sie diese Gesetze machen. Das sind doch andere Zustände! Diese Probleme haben wir in der Schweiz weiss Gott nicht.

Diese Regelungen, die wir hier im Begriff sind zu diskutieren - und hoffentlich nicht zu beschliessen -, sind unnötig und unsinnig. Sie sind, wie es Kollege Buffat gesagt hat, auch verfassungswidrig: Wir dürfen gar nicht etwas regeln, was die Ständeratswahlen anbelangt. Das ist kantonale Kompetenz. Dazu haben wir kein Recht. Und diese Regelungen sind auch nicht durchsetzbar.

Schauen Sie einmal, was der Ständerat wollte! Da ging es um die Frage, ob jemand, der ein Hunderternötli am Schluss einer Veranstaltung in ein Kässeli hineinwirft, das darf oder nicht. Sie haben gesagt: "Nein, man muss alle Spender kennen." Da habe ich in der Kommission gefragt: "Was muss man denn tun, wenn man so ein Nötli bekommt?" Da haben Sie gesagt: "Das muss man zurückgeben." Da habe ich gefragt: "Und wenn man nicht weiss, von wem es war?" Da haben Sie gesagt: "Das muss man dann dem Staat abliefern." Da habe ich mir die Frage erlaubt, ob irgendjemand ernsthaft daran glaube, dass das dann auch so geschehe. Und da wurde mir beschieden: Nein, das sei klar, das Gesetz könne man umgehen.

Hören Sie auf, solchen Unsinn zu beschliessen! Nehmen Sie die Volksrechte ernst, schauen Sie, dass unsere Demokratie funktioniert! Dann brauchen wir nicht so einen bürokratischen Unsinn, wie das hier gewünscht wird.

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