Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-17
Wortprotokoll
Das Thema beschäftigt uns schon lange. Ich war selbst noch im Ständerat, als uns das auch schon beschäftigt hat. Jetzt ist es wieder auf der Traktandenliste. Was ich dazu sagen kann, ist Folgendes: Es ist richtig und ein Fakt, dass die Kormoranbestände in der Schweiz und in ganz Mitteleuropa zunehmen. Weil sich diese Kormorane eben ausschliesslich von Fischen ernähren, können sie dabei auch riesige Mengen fressen. Es ist auch ein Fakt, dass die Berufsfischerei in der Schweiz vor grossen Herausforderungen steht. Die Frage nach den Auswirkungen der wachsenden Kormoranbestände betrifft auf der einen Seite die Berufsfischerei, auf der anderen Seite die Ökosysteme der Seen. Ich denke, dass beides ein Thema ist. Es ist auch beides ein Thema, das Sie beschäftigt und welches Sie, Herr Français, mit dieser Interpellation auch angesprochen haben.
Nun, ich glaube, es ist aber schon auch so - das müssen alle zugeben -, dass die Fischbestände in den Seen sich verändern und dass das vielfältige Ursachen hat. Es gibt ja auch Seen, bei welchen es keine Kormorane gibt und wo die Fischbestände trotzdem massiv zurückgehen. Ich glaube einfach, es gibt hier nicht eine Monokausalität, aufgrund welcher man sagen kann, wegen der Kormorane sei das so. Das heisst aber gleichzeitig, dass die Lösungen oder die Lösungsmöglichkeiten umso komplexer sind. Es gibt eben nicht eine einzige Art, etwas zu tun, womit die Probleme automatisch gelöst werden können. Ich erwähne jetzt nicht, was der Bundesrat schon alles an Berichten und Forschungsarbeiten verabschiedet oder in Auftrag gegeben hat. Ich denke, wichtig ist auch ein internationales Forschungsprogramm, das am Bodensee läuft. Es gibt den Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2019, "Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern". Immer wieder kommt einfach zum Ausdruck: Es gibt diese einfache einzelne Lösung nicht, aufgrund welcher Sie sagen können, Sie hätten[NB]alle[NB]Probleme[NB]gelöst. Es tut mir wahnsinnig leid, aber das ist so.
Ich denke, eine der zentralen Massnahmen aus Sicht des Bundesrates, die vieles bündeln und ermöglichen kann, ist die Gründung der nationalen Plattform Seenfischerei, die soeben erfolgt ist. Diese wurde durch die Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz gemeinsam mit den Berufsfischereiverbänden gegründet. Ich glaube, es ist richtig, wenn hier aus verschiedener Sicht auch ganz konkrete Lösungen besprochen werden können.
Aus Sicht des Bundesrates sind in Bezug auf den Kormoran auf der Ebene der Rechtsetzung die Möglichkeiten ausgeschöpft. Der Kormoran ist heute eine jagdbare Art, und zwar mit einer sehr langen Jagdzeit von sechs Monaten. Wenn Sie am kommenden Abstimmungstermin das Jagdgesetz annehmen - was wir ja hoffen -, dann wird die Jagdzeit auf sechseinhalb Monate verlängert. Die Kantone haben ausserdem die Möglichkeit, einige schadenstiftende Kormorane, die den Netzen der Berufsfischer oder in besonders sensiblen Laichgewässern der Fische schaden, ganzjährig zu erlegen. Auch das ist mit dem Gesetz heute bereits möglich. [PAGE 911]
Ich kann sogar noch etwas Weiteres sagen: Die Bestandesregulierung ist theoretisch auch in den Wasservogelreservaten möglich. Sie können heute also sogar so weit gehen. Dafür braucht es ein Gesuch an das zuständige Bundesamt für Umwelt. Man muss dann einfach das Ausmass der Schäden aufzeigen und den Nachweis erbringen, dass man vorher die zumutbaren Massnahmen zur Schadensverhütung ergriffen hat. Zu solchen Massnahmen zur Schadensverhütung gehört auch, dass die Fischereiabfälle an Land und nicht auf dem See entsorgt werden - ich schaue jetzt niemanden an, aber da ist die Praxis offenbar sehr unterschiedlich. Da weiss man einfach: Solange man die Fischereiabfälle im See entsorgt, hat das wieder Folgewirkungen auf den Kormoran und auf die Bestände des Kormorans mit der entsprechenden Problematik.
In diesem Sinne würde ich Ihnen gerne neue Lösungsmöglichkeiten präsentieren. Ich hoffe aber, dass man die Situation dann auf der Basis der nationalen Plattform anschauen kann. Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Behörden des Bundes und der Kantone gemeinsam mit der Fischereibranche daran arbeiten, diese Massnahmen, die im Bericht von 2019 vorgeschlagen worden sind, umzusetzen. Auf der rechtlichen Ebene sehen wir aber keine zusätzlichen Möglichkeiten, weil der Kormoran schon heute eine jagdbare Art ist.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir bei einer nächsten Interpellation oder einem nächsten Vorstoss immerhin sagen können, was die nationale Plattform Seenfischerei in der Zwischenzeit gemacht hat. Der Bundesrat bleibt offen, wenn aufgrund dieser Plattform konkrete Begehren entstehen. Heute kann ich Ihnen diesbezüglich aber leider nichts Zusätzliches anbieten.