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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-09-17

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen hiermit das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion und die Begründungen dazu bekannt.

Wir wollen mit der Minderheit Buffat zu Artikel 76b Absatz 2 Litera a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, dass wenigstens nur die Einnahmen offengelegt werden müssen. Wir fragen uns: Was hat die Öffentlichkeit davon, wenn sie auch noch die gesamten Druckkosten, die Investitionen in die Zeitungen und die Personalkosten zur Kenntnis nehmen muss? Die politischen Parteien, die Ad-hoc-Komitees, die Kampagnenführer, die Kandidierenden müssten hier den Kontrollbehörden eine detaillierte Erfolgsrechnung, eben mit Aufwand und Ertrag, abgeben, sofern eine Spende den Schwellenwert erreicht. Grosse Spenden lassen sich aber auf mehrere Personen aufteilen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben. Diese Probleme bestehen hier leider auch beim Vorschlag der Mehrheit der SPK, und auf Regeln, die sich so einfach unterlaufen lassen, können und sollten wir verzichten. Einfach regulieren, damit sich ein Teil dieses Rates ein gutes Gewissen zulegen kann, sollten wir nicht.

Bei Artikel 76b Absatz 2 Litera b geht es um die Höhe der Zuwendungen, welche die Pflichten der politischen Akteure auslöst. Entscheidend ist unseres Erachtens nicht, welche Kreise eine Vorlage finanziell unterstützen, sondern wir setzen eher auf lebhaften Wahl- und Abstimmungskampf, auf korrekte Information - nicht zuletzt seitens der Behörden. Wir setzen auf gesunden Menschenverstand und denken, das alles nützt der Demokratie viel mehr als alle Transparenzregeln der Welt. Es muss auch kein Stimmbürger wissen, wer einen Teil einer Kampagne finanziert, um zu beurteilen, wie man abstimmen soll. Aus diesem Grund unterstützen wir stets die höhere Hürde, in diesem Fall die 25[NB]000-Franken-Hürde.

Organisatoren von Wahl- und Abstimmungskampagnen sollen nach Ansicht der Mehrheit ihre Finanzierung offenlegen müssen, sofern sie dabei, nach Artikel 76c, mehr als 50[NB]000 Franken aufwenden. Auch hier gilt: Nichts ist einfacher als die Umgehung dieser neuen Regel und ihrer Schwelle.

Zudem, das wurde ja schon mehrfach angesprochen, besteht natürlich die Gefahr, dass sich die Beiträge an die Parteien und die Komitees für die Abstimmungskämpfe verringern. Diese haben jedoch eine sehr wichtige Funktion in unserer Demokratie. Das macht bei uns bekanntlich nicht der Staat und sollte auch keinesfalls der Staat machen. Aber wenn die Abstimmungsorganisatoren über weniger Geld verfügen, dann kommt unweigerlich die staatliche Parteienfinanzierung. Da frage ich Sie und die Bevölkerung: Wollen Sie mit Ihren Steuergeldern tatsächlich die SVP, die Grünen oder die Abstimmungskampagne für oder gegen die Begrenzungs-Initiative sponsern? So sind wir wieder bei den privaten Sponsoren.

Auch der Blick ins Ausland ist nicht hilfreich. Dort herrscht bekanntlich ein anderes politisches System. Motiv der regulierungsfreudigen Mehrheit der SPK ist ja die Stärkung des Vertrauens in die Politik. Aber gerade der Vergleich mit dem Ausland hinkt schwer. In den Ländern Europas, in denen vermeintlich Transparenz herrscht, dürfte das Misstrauen gegenüber der Politik doch erheblich grösser sein als hier bei uns. Das rührt natürlich unter anderem daher, dass überall Umgehungsmöglichkeiten vorhanden sind, ähnlich wie beispielsweise die SP, die ja treibende Kraft der Volksinitiative ist, im Begriff ist, eine Stiftung zu gründen, welche die Partei finanzieren soll. Die Gewerkschaften, die sich ebenso für Transparenzregeln ins Zeug legen, mussten via Richter zur Offenlegung ihrer Einnahmen aus den flankierenden Massnahmen gezwungen werden. Und nicht zuletzt entnehmen wir der "WOZ" vom Juli 2019, dass die ebenfalls Transparenzregulierung reklamierende Operation Libero selbst ein erhebliches Transparenzdefizit aufweist.

Zu Artikel 76e Absätze 1 bis 3 betreffend die Kontrolle: Hier liegt ein Antrag Buffat/Binder vor, den ich Sie anzunehmen bitte. Er ist identisch mit dem Beschluss des Ständerates. Die linke Ratsseite möchte in einem noch zu bestimmenden Bundesamt einen Kontrollapparat installieren, in dem neue Staatsangestellte die ganzen Rechnungen, also nicht stichprobenweise, sondern die ganzen Rechnungen überprüfen müssen. Das ist völlig übertrieben.