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Marti Samira · Nationalrat · 2020-09-17

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich werde im Namen der SP-Fraktion zu den verschiedenen Minderheitsanträgen Stellung nehmen.

Frau Masshardt hat es bereits beim Eintretensvotum gesagt: Es handelt sich hier um den mühsamen Versuch, einen indirekten Gegenentwurf zur Transparenz-Initiative, die von einem grossen politischen Bündnis lanciert und eingereicht worden ist, zu erstellen. Entsprechende Initiativen wurden unterdessen in mehreren Kantonen angenommen. Umfragen zeigen seit Jahren, dass sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung mehr Transparenz bei der Finanzierung der politischen Arbeit wünscht.

Nun hat aber die Mehrheit Ihrer Kommission Entscheide getroffen und damit ein Konzept entwickelt, das das Papier nicht wert ist, auf dem es jetzt gedruckt ist. Bleibt der Rat bei den Anträgen der Mehrheit, werden wir die Vorlage natürlich ablehnen. Denn bei der Forderung nach Transparenz geht es genau darum, dass grosse Geldflüsse in Zusammenhang mit politischer Arbeit offengelegt werden müssen, weil es eben von öffentlichem Interesse ist zu erfahren, wer mit grossen Summen die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beeinflussen will.

Herr Rutz, Sie haben beim Eintreten Beispiele verlangt. Ich kann sie gerne liefern: 2007, Sie waren damals Generalsekretär Ihrer Partei, gab es mehrere Beträge in fünf- und sogar sechsstelliger Höhe, die damals in bar bezahlt wurden; das entsprechende Budget betrug damals 12 Millionen Franken. Ich denke, das öffentliche Interesse ist definitiv gegeben.

Die Initiative fordert deshalb konkret, dass Parteien gegenüber der Bundeskanzlei jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie alle Spenden ab 10[NB]000 Franken offenlegen müssen. Zum Vergleich: Im europäischen Durchschnitt liegt dieser Schwellenwert bei rund 3500 Euro. Dasselbe soll analog auch für Komitees und Personenwahlen gelten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat jetzt das Prinzip der Offenlegung der Spenden mit der Streichung von Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b et al. vollständig aus dem Gegenvorschlag herausgestrichen. Grossspender sollen also weiterhin verborgen bleiben, und damit soll das Kernanliegen der Initiative ignoriert werden. Nur mit diesen Minderheitsanträgen Streiff können wir aber überhaupt in die Nähe eines Gegenvorschlags zur entsprechenden Volksinitiative kommen. Diese Minderheitsanträge unterstützen wir selbstverständlich.

Bei Artikel 76c Absatz 1 schliesslich geht es darum, ab welchem Aufwand Komitees oder Personen, die sich bei einer Wahl der Bundesversammlung oder einer Abstimmung engagieren, ihre Finanzen offenlegen müssen. Die Initiative legt 100[NB]000 Franken als Schwellenwert fest, was stimmig ist. Das funktioniert auch in bestehenden kantonalen Regelungen. Beispielsweise im Kanton Schwyz liegt dieser heute bei 10[NB]000 Franken.

Der Ständerat hat sich für eine sehr hohe Grenze von 250[NB]000 Franken ausgesprochen. In der Praxis würde diese wohl eher selten erreicht werden, die neue Gesetzgebung würde also grossmehrheitlich wirkungslos. Die Mehrheit der Kommission will diese Grenze nun sogar bei 50[NB]000 Franken ansetzen und geht damit weiter als die Volksinitiative. Das zeigt bereits, wie moderat die Volksinitiative selbst formuliert ist. Wir werden aber entsprechende Verschärfungen gerne mittragen und darum die Mehrheit unterstützen.

Bei Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe a werden wir mit der Mehrheit stimmen, weil es genau darum geht, ein möglichst vollständiges Bild über die Finanzlage der Kampagnen- und Parteiarbeit zu erhalten. [PAGE 1614]

Zu guter Letzt komme ich zu Artikel 76e und den Kontrollmechanismen. Während der Ständerat nun mit Absatz 1 eine rein administrative Vollständigkeitskontrolle vorsieht, will die Mehrheit Ihrer Kommission immerhin eine stichprobenweise Kontrolle über die Korrektheit der Angaben und Dokumente. Doch auch das ist unzureichend. Den Antrag Buffat/Binder, der nun an der ständerätlichen Version festhält und entsprechend gar keine Kontrollen will, lehnen wir ab. Die Gegner der Transparenz-Initiative argumentieren jeweils, auch heute, gegen die Forderung nach mehr Transparenz, weil dies in der Praxis nicht umzusetzen sei. Die Minderheit Masshardt, heute vertreten von Kollege Barrile, zeigt Ihnen nun den Ausweg aus dieser Pattsituation. Eine genügende Rechtsdurchsetzung in der Praxis geht nämlich nur, wenn taugliche inhaltliche Kontrollen gemacht werden können.

Ich bitte Sie deshalb dringend, die Minderheit Masshardt zu unterstützen. Zu einer funktionierenden Rechtsdurchsetzung gehören nämlich auch entsprechende Kontrollen und Strafbestimmungen. Bitte helfen Sie heute mit, einen sinnvollen Gegenvorschlag zur sehr beliebten Volksinitiative machbar zu machen.

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