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Fässler Daniel · Ständerat · 2020-09-17

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17

Wortprotokoll

"Als einheimische Ressource und CO2-arme Energiequelle leistet Biomasse einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz sowie zur regionalen Wertschöpfung. Die Flexibilität bei der Bereitstellung von verschiedenen Energieformen - Strom, Wärme, Treibstoff - und die Möglichkeit der Nutzung von Synergien mit anderen Bereichen - z. B. Landwirtschaft, Abfallverwertung - sind weitere Stärken."

Was ich Ihnen jetzt vorgetragen habe, sind nicht meine Worte, sondern ist nachzulesen in einem Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung mit dem Titel "Das Potenzial der erneuerbaren Energien bei der Elektrizitätsproduktion" vom August 2012.

Im gleichen Bericht ist nachzulesen, dass der Bundesrat im Bereich der Holzenergie ein Zubaupotenzial für weitere 2 Millionen Kubikmeter Energieholz oder rund 2000 Gigawattstunden Nutzenergie sah. Das ist mindestens ein Drittel der gesamten Jahresnutzung hinsichtlich der Schweizer Wälder. Auch bei der übrigen Biomasse ortet der Bundesrat ungenutztes Potenzial, z. B. in der Landwirtschaft und dort vor allem beim Hofdünger.

Auf der Website des Bundesamtes für Energie lässt sich Folgendes nachlesen: "Unter erneuerbarer Energie gilt Biomasse als der Alleskönner: Mit ihr ist die Produktion von Strom, Wärme und Treibstoff möglich." Ein zweites Zitat lautet: "Energie aus Biomasse ist erneuerbar und gilt als CO2-neutral und in der Schweiz als rundum nachhaltig."

Diesen Feststellungen von Bundesseite gibt es mit Blick auf das Stromnutzungspotenzial der Biomasse wenig beizufügen. Ich kann mich auf drei Punkte beschränken:

1.[NB]Der Anteil von Biomasse an den erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2018 etwa einen Viertel, und damit ist die Biomasse nach der Wasserkraft die am zweithäufigsten genutzte erneuerbare Energie. In der öffentlichen Diskussion wird aber selten über die Biomasse gesprochen. Man könnte daher meinen, sie leiste keinen relevanten Beitrag. Die Fakten zeigen etwas anderes.

2.[NB]Zwischen 2010 und 2018 betrug der Anteil der Stromerzeugung aus Biomasse an der Produktion im Winterhalbjahr jeweils 55 Prozent. Dieser Anteil liegt beispielsweise weit über jenem der Fotovoltaik, die einen durchschnittlichen Winteranteil von nur 27 Prozent verzeichnet. Biomasseanlagen erhöhen damit auch die Stabilität des Stromnetzes.

3.[NB]Letzten Montag haben wir die parlamentarische Initiative 19.475 unserer WAK mit dem Titel "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" behandelt und der Anreicherung mit Bestimmungen zum Thema Nährstoffverluste zugestimmt. Ich komme nicht auf diese Debatte zurück, aber ich weise Sie gerne darauf hin, dass uns ein markanter Ausbau der Biomasseanlagen beim Ziel unterstützen wird, die Nährstoffverluste der Landwirtschaft zu reduzieren. Aber nicht nur das: Biomasseanlagen tragen sogar zu geschlossenen Nährstoffkreisläufen bei. Landwirtschaftliche Biomasseanlagen erbringen bei der Nutzung des Hofdüngers als Inputmaterial aber auch wertvolle Leistungen für den Klimaschutz, indem sie grosse Mengen des klimaschädlichen Gases Methan in Energie umwandeln.

Diesen positiven und optimistischen Feststellungen zum Trotz ist das Interesse an der Verstromung von Biomasse leider rückläufig. Es ist zu befürchten, dass das Interesse an Investitionen in neue Anlagen sowie an Erweiterungen künftig nicht mehr nur rückläufig ist, sondern ganz wegfällt. Ein Grund dafür ist der Umstand, dass künftig für stromproduzierende Biomasseanlagen keine Einspeisevergütungen, sondern nur noch Investitionsbeiträge geleistet werden sollen. Doch dies allein genügt nicht, denn im Vergleich zu anderen erneuerbaren Technologien ist der Betrieb von Biomasseanlagen mit höheren Kosten verbunden, deshalb reichen einmalige Investitionsbeiträge als Anreiz nicht aus und geben zu wenig Investitionssicherheit.

Mit Investitionsbeiträgen allein lässt sich der schwierigen betriebswirtschaftlichen Situation von Biomasseanlagen nicht genügend begegnen. Dies zeigt auch eine vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Studie, die vorgestern Dienstag veröffentlicht wurde. Würden die pessimistischen, aber leider durchaus realistischen Prognosen eintreffen, wäre die Biomasse nebst der Wasserkraft, der Windenergie und der Geothermie der vierte Träger erneuerbarer Energie, welcher das mit der Energiestrategie 2050 anvisierte Ausbauziel nicht erreicht. Dies können wir uns nicht leisten.

Ich möchte daher den Bundesrat mit meiner Motion beauftragen, dass nach dem Auslaufen des Einspeisevergütungssystems ein tragfähiges neues Finanzierungsmodell implementiert wird, das Biomasseanlagen kostendeckend unterstützt, unabhängig davon, ob sie erneuerbaren Strom, erneuerbaren Brennstoff, erneuerbaren Treibstoff oder erneuerbare Wärme produzieren. Nur so wird sichergestellt, dass es bei den Biomasseanlagen einen Zubau gibt und bestehende Biomasseanlagen weiter betrieben werden können.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ich glaube, dies tut er nicht, weil ihm die Biomasse unsympathisch wäre oder er [PAGE 909] den Wert der Biomasse nicht anerkennen würde. Aber der Bundesrat möchte das Anliegen erst im Rahmen der Revision des Energiegesetzes eingehend prüfen. Darauf möchte ich selber aber nicht warten und mich auch nicht darauf verlassen. Genau aus diesem Grund habe ich die Motion eingereicht. Biomasseanlagen brauchen schon jetzt ein positives und klares Signal.

Bevor ich zum Schluss komme, sei noch gesagt, was Sie alle eigentlich schon wissen, nämlich dass ich Präsident von Wald Schweiz bin, dem Verband, welcher die Interessen der rund 250[NB]000 Waldeigentümer der Schweiz vertritt. Da in den Schweizer Wäldern ein riesiges ungenutztes, ständig nachwachsendes und steigendes Potenzial an CO2-neutralem Brennstoff vorhanden ist, gebe ich Ihnen diese Interessenbindung sogar sehr gerne bekannt.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.