Beerli Christine · Ständerat · 2002-09-19
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. Ich verstehe natürlich die Beweggründe sehr gut, die den Motionär dazu bewogen haben, den Vorstoss einzureichen. Wir alle sind mit der Kostenentwicklung in diesem Bereich stark beschäftigt. Wir alle wissen, wie sehr die Prämien auf allen Versicherten lasten, wie sehr diese Steigerungen auch immer wieder für Unruhe sorgen. Aber ich glaube, es liegt auch in unserer Verantwortung, immer das Kosten-Leistungs-Verhältnis im Auge zu behalten und die Qualität an die erste Stelle zu setzen.
Das Bedürfnis, auch die Qualität sehr stark zu gewichten, kann uns nicht dazu bringen, den Grundleistungskatalog in einer starken Art und Weise einzuschränken. Es gibt immer gewisse Krankheitsbilder, auf die gewisse Leistungen passen, und diese Leistungen müssen auch erbracht werden. Es ist wichtig, und es wirkt sich auf die Entwicklung der Kostenstruktur sehr stark aus - das ist in der Ziffer 3 der Stellungnahme des Bundesrates klar und ausführlich dargelegt -, dass die richtige Leistung auf das richtige Krankheitsbild angewendet wird. Hier erfahren wir oft von Fehlentscheiden; es ist häufig so: Wenn irgendeine neue Behandlungsmethode oder ein neues Medikament auf den Markt kommt, erliegen die Leistungserbringer der Versuchung und wenden diese neuen Leistungen dann praktisch flächendeckend auf alle Patienten an. Sie sind sich der Verantwortung nicht bewusst, dass auch diese neuen Leistungen ganz gezielt auf die richtigen Krankheitsbilder angewendet werden müssen.
Wir dürfen daraus nicht die Schlussfolgerung ziehen und sagen: "Wir lassen diese Leistungen im Bereich der Grundversicherung gar nicht zu", sondern wir müssen vielmehr darauf hinwirken, dass die drei W, die wir im Krankenversicherungsgesetz haben, die Wirtschaftlichkeit, die Wissenschaftlichkeit und die Wirksamkeit, viel besser angewendet werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir dies nicht nur mit gutem Zureden tun können, sondern dass wir auch die entsprechenden Strukturen schaffen müssen.
Das versuchten wir ja im Rahmen der 2. KVG-Revision, indem Ihnen Ihre Kommission beantragte - später entschieden dann Sie darüber -, den Kontrahierungszwang aufzuheben. Das wiederum bringt es mit sich, dass wir alternative Versicherungsmodelle fördern wollen. Bei den alternativen Versicherungsmodellen ist es unabdingbar, dass es für die Ärzte, für Hausarztmodelle und all die neuen Dinge, die in Diskussion sind, auch Budgetverantwortungen gibt. Diese Strukturen werden dann dazu führen, dass man eben die drei W wieder viel stärker beachtet und die Leistungen wirklich dort erbringt, wo sie wichtig sind, wo sie nützlich sind und wo es wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie eine Wirkung erzielen. Es wäre nicht richtig, eine starke Eingrenzung des Grundleistungskatalogs vorzunehmen. Vielmehr müssen wir mit aller Kraft darauf hinwirken, dass das Richtige zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Patienten gemacht wird und dass die Leistungen nicht unnütz ausgeweitet werden.
Die Stossrichtung des Überdenkens ist also richtig; der Vorstoss kann sicher in der Form des Postulates überwiesen werden, aber nicht in der verbindlichen Form der Motion.