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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-17

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich komme soeben von einer Veranstaltung der Veranstaltungsbranche. Dort wurde den Behörden und der Politik empfohlen, mehr zu improvisieren. Ich glaube, wir haben in den letzten Wochen mit diesem Covid-19-Gesetz mehr als improvisiert. In dem Sinne geht hiermit auch einmal ein grosser Dank an die Verwaltung und auch an das Sekretariat der Kommission - sie haben wirklich einen Effort geleistet, damit wir heute hier dieses Covid-19-Gesetz so beraten können.

Wir sind jetzt in der Differenzbereinigung. Wir haben im Vergleich zu vor zwei Wochen Fortschritte gemacht: Damals hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, bei dem er gesagt hat, es gebe ab heute, abgesehen von einer Ausfallentschädigung für ein paar Kulturunternehmen und einer sogenannten Kultur-Nothilfe für Kulturschaffende, eigentlich keinen Franken mehr. Heute stehen wir hier: Der Ständerat und wir als Nationalrat haben zugesagt, dass die wirtschaftliche Existenzsicherung von Tausenden gesichert ist; dies, indem in Zukunft ein Härtefallfonds mit A-Fonds-perdu-Beiträgen geschaffen wird und indem auch die Erwerbsersatzentschädigung so weitergeführt wird, wie sie sich in den vergangenen sechs Monaten als Instrument bewährt hat.

Wir sind jetzt quasi in der Detailberatung: in einer Beratung, in der es noch um wesentliche Details geht. Es geht hier um Artikel 10 Absatz 1, bei welchem wir der Mehrheit und dem Nationalrat folgen werden; dies, um Zeit zu schaffen, um eine Differenz zur ständerätlichen Version zu schaffen, [PAGE 1636] damit wir gemeinsam mit dem Ständerat und auch der Verwaltung eine Lösung finden können, die dann auch wirklich umsetzbar ist. Eine Minderheit verlangt ja, hier klar festzuschreiben, dass eine Umsatzeinbusse von mindestens 60 Prozent vorliegen muss, damit jemand eine solche Entschädigung erhalten kann. Wir beantragen Ihnen mit dem sehr breit abgestützten Antrag Mettler/Meyer Mattea/Prelicz-Huber/Roduit/Rösti/Sauter, dass dies noch ergänzt wird mit dem Satz: "Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Abfederung von Schwelleneffekten." Wir beantragen also, dass man auch Massnahmen trifft, damit jemand, der - sagen wir mal - 59 Prozent Umsatzeinbusse hat, nicht einfach nichts kriegt, sondern auch entschädigt wird.

Dasselbe gilt für einen anderen sehr störenden Schwelleneffekt, über den wir schon mehrmals diskutiert haben: Heute ist es so, dass jemand, der im Jahr 2019 ein Einkommen von 91[NB]000 Franken hatte, keinen Franken bekommt, während jemand, der 89[NB]000 Franken erhalten hat, eine Entschädigung kriegt. Das macht einfach schlichtweg keinen Sinn. Um diesen störenden Schwelleneffekt aufzuheben, haben wir eine Formulierung gesucht, die aber im Ständerat abgelehnt wurde. Sie wurde vor allem auch deshalb abgelehnt, weil der Bundeskanzler stellvertretend für den Bundesrat gesagt hat, es sei logisch, dass es auch im Interesse des Bundesrates sei, dass jemand, der im Jahr 2019 ein Einkommen von 93[NB]000 Franken hatte, diese Entschädigung auch erhalten kann, wenn er den anderen Anforderungen entspricht. Ich bitte den Bundeskanzler, auch hier, in diesem Rat, nochmals zu bestätigen, dass auch in Zukunft Leute mit, ich sage jetzt einmal, 94[NB]000 oder 95[NB]000 Franken Einkommen ebenfalls eine Entschädigung erhalten werden.

Ich komme noch zu Artikel 11 Buchstabe e und zum Minderheitsantrag Prelicz-Huber. Die sozialdemokratische Fraktion wird dem Minderheitsantrag folgen. Hier geht es um die wirklich prekär Beschäftigten, um die Leute, die auf Abruf arbeiten. Wir beantragen Ihnen hier, dass nicht einfach nur Menschen, die auf Abruf in zeitlich unbeschränkten Arbeitsverhältnissen arbeiten, sondern auch diejenigen, die in zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten, Kurzarbeitsentschädigung erhalten können. Es ist gerade auch im Hinblick auf den Winter für die Tourismusbranche, für die Gastronomiebranche wesentlich, dass diese Leute angestellt werden und die Arbeitgeber eben dann auch die Sicherheit haben: Wenn wir zu wenig Aufträge, zu wenig Kundschaft haben, dann können wir auf die Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen. Wenn man diese Kurzarbeitsentschädigung ausdehnt, ist das aber auch eine wichtige Zusatzleistung für die Veranstaltungsbranche, wie uns soeben mitgeteilt wurde.

In dem Sinne haben wir, glaube ich, wirklich sehr viel improvisiert und in den letzten zwei Wochen auch sehr viel für die Menschen hier in diesem Land erreicht. Dafür danke ich Ihnen.