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Mettler Melanie · Nationalrat · 2020-09-17

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, haben die Kommissionen der beiden Kammern intensiv am Gesetz gearbeitet, haben miteinander und auch mit der Verwaltung und dem Bundeskanzler intensiv Absicht und Kompromiss und Umsetzung verhandelt, bis man einigermassen auf einen gemeinsamen Nenner kam. Ich bin sehr froh, dass es uns bei diesem Gesetz, bei dem es nicht nur um gesundheitliche und wirtschaftliche Fragen geht, sondern eben auch um Fragen der demokratischen Zusammenarbeit, gelungen ist, in den groben Linien von rechts bis links eine gemeinsame Haltung zu finden, ohne dass einfach eine knappe Mehrheit der einen oder anderen Seite ihre Macht spielen lässt.

Dass den verschiedenen Parteien im Parlament hier diese Zusammenarbeit gelingt, ist ein wichtiges Signal, insbesondere auch an jene Bürgerinnen und Bürger, die gerade diese Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Gefahr sehen.

Nebst den wichtigen Grundlagen, die die Handlungsfähigkeit sicherstellen und die demokratischen Prozesse organisieren, legt dieses Gesetz auch die Grundlagen für Massnahmen, die unser Staat ergreifen kann, um zu vermeiden, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird, und für Massnahmen, mit denen wir unsere Wirtschaft, das Gewerbe und die Selbstständigen unterstützen können.

Bei der aktuellen Differenzbereinigung bleiben noch Differenzen bei der Ausgestaltung: wie der Staat eine Rezession, wo möglich, abwenden und das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft als Basis unseres Wohlstands sicherstellen will. Für den Fall der Gefährdung durch eine Pandemie hat der Staat zum Schutz der Bevölkerung gewisse Massnahmen getroffen. Wir sind jetzt als gesamte Gesellschaft aufgefordert, diese Situation zu meistern. Die meisten schaffen das auch, passen sich an, entwickeln sich in eine neue Richtung, gestalten Neues. In dieser neu gefundenen, erzwungenen Beweglichkeit steckt viel Kraft und Innovationspotenzial. Es gibt bereits spannende aktuelle Forschung darüber, wie sich die kurzfristig akzeptierten Verhaltensänderungen auf gesellschaftliche Herausforderungen mit längerfristigen Auswirkungen wie die Klimakrise anwenden liessen. Aber nicht alle haben diesen Handlungsspielraum. Gerade wer vorher schon in einer grenzwertigen prekären Lage das Haushaltseinkommen erwirtschaftete, wer vorher mit viel Goodwill zur Wertschöpfungskette beitrug, wer ein Start-up gegründet oder sich gerade kürzlich selbstständig gemacht hat, hat nun ganz einfach weniger Handlungsspielraum für Transformation und neue Geschäftsmodelle.

Noch einmal: Es ist nicht Aufgabe des Staats, eine Vollkaskoversicherung für alles, was im Leben passiert, zu gewähren. Es ist aber Aufgabe des Staats, sicherzustellen, dass gleiche Chancen für alle bestehen, dass Wertschöpfung generiert werden kann, dass Selbstständige und Unternehmen handlungsfähig bleiben. Das Ziel der rezessionsdämpfenden Massnahmen wäre nicht erreicht, wenn nächsten Sommer plötzlich die Arbeitslosenzahlen explodieren würden, weil zu viele nicht überlebt hätten. Dann explodierten nämlich auch die Kosten. Auch hier betone ich noch einmal: Ziel dieser rezessionsdämpfenden Massnahmen ist nicht ein Strukturerhalt um jeden Preis, sondern das Vermeiden einer Explosion der Sozialversicherungskosten.

Die beiden Kammern haben zusammen mit Verwaltung und Bundeskanzler nun die Instrumente für ein zweispuriges Vorgehen geschaffen. In Artikel 8a gibt es eine Grundlage für die Kantone, um Härtefallmassnahmen vorzusehen. Diese sind nach Branchen organisiert. Der Bund zahlt nur dann, wenn sich die Kantone beteiligen. Diese Härtefalllösung kommt [PAGE 1638] dann zum Zug, wenn ein Unternehmen unterzugehen droht, und wird voraussichtlich erst im Frühling 2021 als Ultima Ratio zur Verfügung stehen.

In Artikel 10 hingegen haben wir rückwirkend eine kurzfristige Transformationshilfe vorgesehen, die Selbstständigen und KMU ab sofort den Handlungsspielraum geben soll, sich auf neue Rahmenbedingungen einzustellen, neue Kunden zu finden, Geschäftsmodelle anzupassen. Diese Transformationshilfe ist im Sinne einer Subjektfinanzierung auf einer Bedarfslogik aufgebaut. Diese Transformationshilfe läuft im Juni des nächsten Jahres aus. Wenn man es bis dahin nicht geschafft hat, sich anzupassen, dann ist es vorbei. Für Härtefälle, denen man noch länger Zeit geben will, steht dann wieder Artikel 8a zur Verfügung.

Ich bin auch froh, dass jetzt der Widerspruch aufgelöst wurde, dass ein Härtefall vom Ständerat mit 40 Prozent Umsatzeinbusse definiert wurde, während die "massgebliche Betroffenheit" mit 60 Prozent Umsatzeinbusse definiert ist. Es handelt sich um eine strenge Regelung. Mit einer Einbusse von zwei Dritteln ist es schwer, noch handlungsfähig zu bleiben. Das gehört aber jetzt zum Kompromiss. Es ist leider nicht gelungen, die Schwelleneffekte mit den daraus folgenden Fehlanreizen direkt zu entfernen. Deshalb möchten wir mit einem "gesamträtlichen Einzelantrag" anregen, dass die Vollzugsstellen hier einen gewissen Spielraum haben sollen.

Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.