Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-19
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Diese Motion stammt aus der vorletzten Session; die Thematik hat aber in der Zwischenzeit keineswegs an Aktualität verloren. Die Entwicklung der Gesundheitskosten und der Prämien bereitet nach wie vor ganz erhebliche Sorgen, und der Wunsch nach griffigen Instrumenten ist nach wie vor da, ja nicht bloss der Wunsch, sondern tatsächlich das Erfordernis. Wir müssen hier aktiv werden.
Ich danke dem Bundesrat für seine Stellungnahme. Er beantragt allerdings, die Motion in ein Postulat umzuwandeln; ich möchte aber an der Motionsform festhalten. Der Bundesrat teilt immerhin in Bezug auf das obligatorisch versicherte Gesundheitswesen "die der Motion zugrunde liegende [PAGE 685] Einsicht, dass die Mengenausweitung zu stoppen ist". Er will immerhin "erste Massnahmen wie etwa die Erarbeitung eines Projektes zur systematischen Dokumentation und Evaluation von bestehenden und neuen Leistungen" treffen. Er lehnt aber, wie gesagt, die Motion ab, will sie aber "im Hinblick auf die erteilten Aufträge zur Umsetzung, Prüfung und Weiterentwicklung von Massnahmen zur besseren Steuerung der Leistungen und zur Sicherstellung eines angemessenen Einsatzes der Leistungen" immerhin als Postulat übernehmen.
Ich meine, dieses doch eher zögerliche Vorgehen werde der Situation unserer Krankenversicherung nicht gerecht. Damit werden keine Probleme gelöst, sondern die Lösungen werden tatsächlich im Wesentlichen verschoben. Dazu ist die Zeit nicht mehr vorhanden.
Welches ist die Grundlage der bundesrätlichen Haltung? Es ist vor allem die Meinung, dass sich Kosten durch die explizite Zulassung neuer Leistungen in Grenzen halten. Ja, halten sich diese Kosten in Grenzen? Die Grössenordnung, das ergibt sich auch aus der Analyse der Klausurtagung des Bundesrates von diesem Sommer in der Kartause Ittingen, beträgt ein halbes Prämienprozent, mit Ausnahme des Jahres 1999. Immerhin! Was ist dazu zu bemerken? Zum Ersten: Damit sind lediglich die Auswirkungen auf die Prämien der Krankenversicherung festgehalten, und es werden nicht die Gesamtkosten im Auge behalten. Wenn man das auf die Gesamtkosten überträgt, also mit dem Anteil, welchen dann auch noch die öffentliche Hand - Bund und Kantone, insbesondere die Kantone - übernimmt, kommen wir schon auf einen höheren Betrag.
Zum Zweiten betreffen dieses halbe Prämienprozent und diese Aussage lediglich die expliziten Zulassungen. Also ist das gerade nicht auf die ärztlichen Bereiche bezogen, welche diese Motion ja insbesondere anspricht.
Zum Dritten empfinde ich es als immer etwas gleich: Alles ist für die Kostensteigerung gerade nicht entscheidend; die Hauptursache liegt jeweils gerade anderswo. Aus der Stellungnahme zur Motion geht hervor, dass die Hauptursache in der Mengenausweitung liegt. Aber diese Mengenausweitung ist doch auch durch den Katalog der versicherten Leistungen beeinflusst. Verschiedene Behandlungsmethoden werden eben heute parallel und hintereinander so quasi ausprobiert. Das führt zu einer Mengenausweitung.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Anliegen einer Überprüfung des bestehenden Leistungskatalogs - der nichtärztlichen Leistungen, muss ich beifügen - bereits erfüllt sei. Es werde dies in der Praxis laufend vorgenommen. Aber mir fehlt hier doch eine eigentliche Entrümpelung, eine Entrümpelungsaktion, für welche es eben auch gewisse Kriterien braucht.
Deshalb enthält die Motion die Kriterien, dass die Leistungen dahin gehend zu überprüfen sind und dass sie von der Versicherung nicht zu übernehmen sind, wenn sie sich nicht unmittelbar auf Therapie und Behandlung von Krankheiten beziehen, wenn sie über das medizinisch Notwendige hinausgehen, Konsumcharakter haben, sich auf geringfügige Gesundheitsstörungen beziehen, eine grosse Preiselastizität der Nachfrage besteht; dass sie wenig kosten und so das Haushaltbudget nicht überlasten sollten usw. Solche Kriterien brauchen wir, wenn wir den bestehenden Katalog tatsächlich entrümpeln wollen. Auch die stete Zunahme an Leistungen ist nach solchen Kriterien zu überprüfen. Da setzt man vielleicht Fragezeichen hinter die Übernahme der Heroinabgabe.
Ich möchte nicht mit diesem Stichwort weiterfahren. Für mich ist der andere Punkt ganz entscheidend, nämlich dass auch für die ärztlichen Therapie- und Diagnoseverfahren, welche zulasten der obligatorischen Grundversicherung erfolgen, eine medizinische und auch ökonomische Schwelle gesetzt werden. Nicht alles Denkbare und jede Methode, sondern das Notwendige und Kostengünstige soll getragen bzw. versichert werden können.
Die Beantwortung enthält durchaus auch Ansätze in dieser Richtung, und ich danke dafür. Sie scheint mir jedoch im vorgesehenen Vorgehen zu wenig konsequent und zielgerichtet. Ich wünschte mir, wie gesagt, ein rascheres Handeln und engere Kriterien. Die bisherige Gesetzesformulierung, die sich ja auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit beschränkt, ist zwar durchaus richtig, aber doch auch zu locker gefasst und als Begrenzung zu wenig stringent. Sie hat in der Praxis nicht genügt, und das verspüren wir heute.
Der Bundesrat lehnt nun einen positiv formulierten Leistungskatalog der ärztlichen Leistungen ab, obwohl wir ja in den anderen Bereichen durchaus positiv formulierte Kataloge haben. Es geht in dieser Motion im Kern um diesen Punkt, also um die Frage eines positiv formulierten Leistungskataloges der Grundversicherung, und hier auch um die Übernahme des TarMed-Kataloges in Analogie, selbstverständlich nicht wörtlich. Aber man kann, so meine ich, diese Grundlage nutzen. Der Bundesrat meint dazu, dass dieses Vorgehen nicht sachgerecht sei und dass ein solcher positiver Leistungskatalog nicht möglich sei, weil die ärztlichen Leistungen zu vielschichtig seien. Aber gerade das ist ja in der Tarifstruktur des TarMed erfolgt: Wir haben dort diese Bestandesaufnahme gemacht. Der Bundesrat meint, die Tarifstruktur des TarMed sei als Grundlage für einen positiv formulierten Leistungskatalog kaum geeignet; aufgrund der Weiterentwicklung der medizinischen Technik und der Therapiemöglichkeiten sowie des laufenden Erkenntnisgewinns auf dem Gebiete der Medizin werde auch diese Tarifstruktur ohne jeden Zweifel kurzfristig mit Analogiepositionen arbeiten und laufend angepasst werden müssen.
Ja selbstverständlich! Aber auch diese analoge Anpassung kann als Grundlage für einen positiven Katalog dienen. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre der TarMed auch sonst bereits heute Altpapier, trotz der x Millionen, die er bis heute gekostet hat, und trotz weiterer Einführungskosten, die absehbar sind, nach Schätzung in dreiziffriger Millionenhöhe. Der TarMed ist, davon bin ich überzeugt, als Grundlage für einen Katalog der versicherten Diagnose- und Therapieverfahren sehr wohl geeignet, nicht tel quel selbstverständlich - das will die Motion auch nicht -, sondern in Analogie und als Grundlage. In diese Richtung möchte die Motion gehen, in diese Richtung möchte sie einen positiven Katalog als griffiges Instrument vorschlagen.
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Hier zu einem besseren Instrumentarium zu kommen ist notwendig, und der TarMed ist hierzu als Grundlage auch geeignet. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.