AB 268974
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17
Wortprotokoll
Mit der EU-Verordnung 2018/1240 wird ein neues Informationssystem im Schengen-Raum geschaffen, das die Gesuche um Reisegenehmigungen von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen enthält. Diese Personen benötigen künftig eine Reisegenehmigung, um die Schengen-Aussengrenze für einen kurzfristigen Aufenthalt zu überschreiten. Das Etias-Zentralsystem wird die Gesuche, die Drittstaatsangehörige über eine App online einreichen, automatisiert bearbeiten. Die bereitgestellten Daten, darunter die Daten zur Identität und zu den Reisedokumenten, werden mit verschiedenen Informationssystemen wie dem Schengener Informationssystem (SIS), dem Visa-Informationssystem (VIS) und dem Einreise- und Ausreisesystem (EES) abgeglichen. Zeigt ein Treffer an, dass ein Sicherheits-, Migrations- oder Gesundheitsrisiko vertieft geprüft werden muss oder dass weiterhin Zweifel an der Identität der betreffenden Person bestehen, übermittelt die Etias-Zentralstelle das Gesuch an die nationale Etias-Stelle des Schengen-Staates, der den Treffer verursacht hat.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP begrüsst diese Verbesserungsmassnahmen zur Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen und zur Stärkung der inneren Sicherheit. Den Antrag der Minderheit Wermuth auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, stärkere Mitwirkungsrechte des Parlamentes vorzusehen, lehnen wir ab. Zugegeben, die Vorstellung, dieses neue Reiseinformations- und -genehmigungssystem statt per Verordnung auf Gesetzesstufe, also innenpolitisch auf einer höheren Ebene, zu regeln, hat einiges für sich. Hingegen verspricht die Lösung der Kommission mehr Effizienz und damit auch kein Risiko einer Verlangsamung des etablierten Schengen-Integrationsprozesses.
Ich bitte Sie, dem Antrag unserer Kommission und damit der Vorlage zuzustimmen. [PAGE 1646]