Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-09-19
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Zuerst einmal zum Kommissionspräsidenten, Kollega Schiesser: Herr Schiesser hat uns zitiert, was der Chef der Pensionskasse des Bundes zu dieser Geschichte gesagt hat. Ich kann mir hier eine Bemerkung nicht verkneifen: Wenn man eine Unterdeckung in der Grössenordnung von 50 Prozent hat, dann kann man natürlich schon sagen, es spiele keine Rolle mehr, ob man hier den Stempel erhebe oder nicht. Das muss man hier schon sagen - ob das eine geschickte Aussage war, muss ich bezweifeln.
Wenn ich die Voten des Kommissionspräsidenten und von Bundespräsident Villiger höre, muss ich zweitens sagen: Bei dieser Stempelabgabe auf den Vorsorgeeinrichtungen geht [PAGE 665] es ja nicht um die Anleger, sondern sie benachteiligt die Versicherten und Destinatäre der Vorsorgewerke. Das muss man hier einmal klarstellen. Wir sehen in der jetzigen Diskussion, die über den Mindestzinssatz im BVG läuft - wir werden uns darüber noch unterhalten -, dass vor allem viele Klein- und Mittelbetriebe ganz direkt betroffen sind. Das zeigen die Statistiken ebenso deutlich; ich möchte jetzt hier keine Zahlen nennen. Der Deckungsgrad und damit die Sicherheit der Anlagen, die Verunsicherung, die gegenwärtig herrscht, werden durch die Weiterführung dieser Umsatzabgabe auf dem Wertschriftenhandel noch zusätzlich belastet; auf jeden Fall ist es ein Anteil darauf. Wir wissen alle, wie es etwa steht.
Die "Neue Zürcher Zeitung" hat in der letzten Samstagsausgabe geschrieben: "Nur eine Minderheit der Kassen von 41 Prozent wies sowohl genügend Schwankungsreserven als auch einen Deckungsgrad von über 100 Prozent auf." Das bezog sich auf Ende 2001. Es wird dann angefügt - man hat eine Untersuchung mit einer Hochrechnung durchgeführt -, nach Schätzungen dürfte diese Gruppe bis Mitte 2002 auf 30 Prozent geschrumpft sein.
Wenn Sie jetzt den SMI von gestern Abend mit 4800 Punkten betrachten - er ging ein weiteres Mal um etwa 100 Punkte nach unten - und die Rechnung mit der Stichprobe jetzt machen würden, dann würden Sie sehen, dass praktisch alle Pensionskassen zu wenig Schwankungsreserven und eine Unterdeckung aufweisen.
Jetzt kommt die Frage: Wie stabilisieren - ich möchte nicht einmal von Sanierung sprechen - wir nun diese Geschichte? Es gibt nur eine Antwort, sie heisst: Mittel- und langfristig wird dies nur über die Wertschriftenerträge gehen; anders sehe ich das mittel- bis langfristig nicht. Deshalb machen wir jetzt hier nicht eine Gesetzgebung für heute, nicht eine Momentaufnahme, sondern es geht um die langfristige Sicherung der zweiten Säule.
Ich möchte Herrn Bundespräsident Villiger sagen: Die Alternative - das wird beiläufig immer so gesagt - ist die Beitragserhöhung, und wir werden dann Ende Jahr diese Diskussionen mit den Aufsichtsstellen führen müssen, wenn die Börse bis dann nicht noch eine Rally macht, was nicht anzunehmen ist. Dann geht es um Lohnprozente! Und wenn wir dann noch den BVG-Mindestzinssatz senken, die Unterdeckungen bekannt geben und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes noch gleichzeitig eine Lohnprozentabgabe-Erhöhung ins Haus flattern lassen, dann dürfte es Probleme absetzen, und das dürfte in dieser Situation auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr grosse Probleme geben; das ist unbestritten.
Der Kommissionspräsident hat gefragt, wie man diesen Ausfall kompensieren müsse. Es ist ja eigentlich kein Ausfall, denn wir haben die Steuer erst kürzlich im Schnellzugstempo eingeführt, und es geht jetzt um die Überführung in den definitiven Zustand. Ich möchte dem Kommissionspräsidenten sagen: Wenn man mit den Steuerfachleuten über diese Stempelabgabe spricht, ist eine einhellige Meinung auszumachen, dass das im Steuersystem eine Eiterbeule, ein Überbein, ein Anachronismus ist und - das hat jetzt eben die Erfahrung der letzten zwei Jahre gezeigt - für den Finanz- und Arbeitsplatz Schweiz immer grössere Nachteile mit sich bringt. Es ist auch eine Tatsache, dass wegen diesem Stempel - ich möchte zwar nicht dramatisieren, und es ist auch schwierig, das statistisch zu belegen - eine Abwanderung von Geschäften ins Ausland stattgefunden hat.
Jetzt haben Sie den Beweis: Im letzten Jahr ist der Obligationenmarkt in der Schweiz praktisch zum Erliegen gekommen. Er lag völlig brach, und einer der Gründe dafür - das sagen die Fachleute - lag eben bei der Einführung dieses Stempels. Genau diese Situation, Herr Kommissionspräsident, hat natürlich auch zu Ausfällen geführt, auch bei den direkten Steuern für die öffentliche Hand. Da haben Sie einmal einen Betrag, den man quantifizieren müsste.
Durch die Beseitigung dieser Abgabe würde nicht nur eine Abwanderung ins Ausland vermieden, sondern man könnte auch Geschäfte, die jetzt im Ausland getätigt werden, wieder in die Schweiz zurückholen. Diesen Betrag müsste man ebenfalls zusätzlich quantifizieren. Der Steuerausfall bei den Stempelabgaben würde also letzten Endes durch höhere direkte Steuern der Anleger vielleicht nicht gerade kompensiert, aber Letztere würden doch einen namhaften Beitrag zu den absolut statischen Ausfallzahlen liefern, wie sie uns der Kommissionspräsident genannt hat.
Wir müssen beim Steuersystem dazu übergehen, vielleicht auch einmal eine dynamischere Betrachtung ins Feld zu führen und zu berücksichtigen. Geschäfte, die abgewandert sind, wieder zurückzuholen, attraktiv zu sein und neue Geschäfte ins Land zu holen müsste auch in Rechnung gestellt werden, gegenüber den absolut statischen Ausfällen.
Aus all diesen steuertechnischen, aus wirtschaftspolitischen, aber auch aus sozialpolitischen Gründen und im Interesse der mittel- und langfristigen Sanierung und Stabilisierung der Pensionskassen beantrage ich Ihnen, der Minderheit Leumann zuzustimmen und auch das Postulat Saudan zu überweisen.