Jenny This · Ständerat · 2002-09-19
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, der Minderheit Leumann zu folgen und den Ausführungen von Frau Saudan und Kollege Büttiker Folge zu leisten. Warum? Weil die am 1. Juli 2001 handstreichartig eingeführte Regelung erstens die inländischen Vorsorgeeinrichtungen diskriminiert, zweitens zu Vermögensverminderungen führt und drittens mehr administrativen Aufwand und höhere Verwaltungskosten verursacht.
Kommissionspräsident Fritz Schiesser hat uns in seiner bekannt eloquenten Art mitgeteilt: Ja, das macht für die einzelnen Kassen und für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktisch nichts aus. Weshalb haben wir dann die Familien entlastet? Dieser "Chilbi-Batzen", den wir jeder Familie zukommen lassen, macht pro Familie weiss Gott nicht viel aus, aber für den schweizerischen Finanzhaushalt beläuft sich das auf einige Hundert Millionen Franken. Wenn es um die Unternehmungen geht, dann argumentiert man - wie man es gestern getan hat -: Das macht ja für die einzelne Unternehmung praktisch nichts aus. Hier sind wir wieder am gleichen Punkt. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Es ist eine weitere, eine zusätzliche Benachteiligung der, ach, so hoch gelobten Klein- und Mittelbetriebe in unserer Schweiz, obwohl wir immer wieder unsere Unterstützung der KMU beteuern.
Wir können doch unseren Haushalt nicht nur mit Einnahmen finanzieren! Das scheint mir doch eine gar einfache Argumentation. Der Effektenhändlerstatus für die Pensionskassen ist nicht, wie das der Bundesrat behauptet hat, lediglich eine Bestätigung des Status quo; er kommt einer neuen Steuer gleich.
In meinem Fall, für mich und meine 200 Mitarbeiter, schmälert das die Einnahmen erheblich, und es dürfte für mich vor dem Hintergrund reduzierter Pensionskassenerträge schwierig sein, diesen Mitarbeitern zu erklären, dass ausländische Vorsorgeeinrichtungen von der Stempelabgabe befreit sind, während die Abgabepflicht für unsere Pensionskasse nicht nur aufrechterhalten, sondern sogar noch auf Transaktionen über ausländische Banken und Effektenhändler ausgedehnt wird.
Da verstehe ich meinen Kollegen, dem ich sonst immer grosses Verständnis entgegenbringe, überhaupt nicht, wenn er ausführt, es bestehe keine Notwendigkeit. Hier besteht eine Notwendigkeit. Diese rechtsungleiche, sachlich überhaupt nicht gerechtfertigte Behandlung ist nun wirklich abzulehnen.
Ich bitte Sie deshalb, der Kollegin Leumann zuzustimmen.