Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-20
Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Wir haben bereits in der Eintretensdebatte erklärt, dass auch in der Kommission die Frage der Marktöffnungsstufen, insbesondere im Verhältnis zu den NAI, eine sehr intensive Diskussion ausgelöst hat. Auch hier bestätigt sich der Eindruck, dass die bundesrätliche Linie mit sechs Jahren richtig ist, dies insbesondere im Kontext mit der Regelung der NAI im Förderabgabegesetz, das schon verabschiedet wurde.
Zu den Anträgen im Einzelnen: Die Stellungnahme zum Minderheitsantrag Semadeni zu Absatz 1 Buchstabe b gilt auch für andere Anträge: Wenn wir die Marktöffnung entsprechend auf 30 Prozent erhöhen, dann hat das unmittelbare Auswirkungen auf die nicht amortisierbaren Investitionen. Der diesbezügliche Druck wird einfach entsprechend erhöht. Insofern kann man sagen, dass die bundesrätliche Vorlage bei weitem ausgewogener ist und auch Spielraum für die Beschaffung günstiger Elektrizität für die Kleinverbraucherinnen und Kleinverbraucher lässt. Die analoge Begründung lässt sich in Bezug auf den Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf) zu Absatz 2 herbeiziehen, welcher die vollständige Öffnung nach drei Jahren will; sie gilt für den Antrag der Minderheit I (Semadeni), bezogen auf Absatz 2 Litera b, welcher die Öffnung zu 60 Prozent für feste Kundinnen und Kunden vorschlägt, und sie gilt für den Antrag Meier-Schatz.
Die Mehrheit beantragt Ihnen eine einzige Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage, und zwar bei Absatz 1 Litera c: Es geht darum, dass man benachteiligte Elektrizitätserzeuger den Grossproduzenten gleichsetzen, für sie vergleichbare Voraussetzungen schaffen will, wenn sie hohe Kosten haben. Sie haben die Möglichkeit, sich auch auf dem liberalisierten Markt zu bewegen, wenn es nicht um Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von über einem Megawatt geht. Dieser Antrag hat in der Kommission eine überzeugende Mehrheit gefunden.
Der Antrag der Minderheit II (Berberat) zu Absatz 3 ist im Kontext mit Artikel 25bis zu sehen. Ich kann hier schon anfügen, dass dessen Annahme zu einer krassen Benachteiligung der KMU und auch der Kleinkonsumenten führen würde und aus diesem Grund abzulehnen ist.
Vielleicht noch einige ganz kurze Hinweise zu Einzelanträgen:
Zum Antrag Sommaruga betreffend Absatz 1 Litera a: Das Zulassungskriterium wäre bei diesem Antrag nicht mehr der Konsum je Verbrauchsstätte; das würde zur Möglichkeit führen, dass beispielsweise Einkaufsgenossenschaften oder Filialnetze einzelner Unternehmen zusammengefasst bzw. gebündelt werden könnten. Dann könnten auch Banken, Grossverteiler und Dienstleistungsunternehmen in hohem Masse davon profitieren. Das Ergebnis wäre, dass der Markt zwar schneller geöffnet würde, dass aber andererseits der Druck auf die NAI entsprechend erhöht würde. Es ist wichtig, dass man sich die Wechselwirkung zwischen der Lösung der NAI und dem Zeitraum für die vollumfängliche Marktöffnung vor Augen hält.
Zum Antrag Meier-Schatz sei noch erwähnt, dass die Problematik der Reziprozitätsanforderungen bereits in Artikel 11 geregelt ist, den wir schon verabschiedet haben.
Beim Antrag Speck geht es eigentlich um eine Verschiebung bei der erneuerbaren Energie. Es ist nicht ersichtlich, welches die wahren Motive für diesen Antrag sind. Man würde hier die erneuerbaren Energien benachteiligen, ohne dass wesentliche Vorteile daraus resultieren, z. B. dass man durch diese Massnahme NAI entscheidend reduzieren könnte. Insofern ist nicht klar, weshalb Kollege Speck gegen den Antrag der Kommission opponiert.