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Lauri Hans · Ständerat · 2002-09-19

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Wir sind uns bewusst, dass über diesen Bericht an sich bereits in der vergangenen Sommersession im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates orientiert wurde. Diese Orientierung führte damals im Rat zu keiner Diskussion, weshalb ich mir gestatte, hier kurz und knapp zu sein.

Immerhin Folgendes: Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass Konzept und Instrumentarium von Flag grundsätzlich tauglich sind; es seien auf allen Ebenen positive Veränderungen in Richtung der gesetzten Ziele und Wirkungszusammenhänge feststellbar. Der Bundesrat will deshalb Flag schrittweise ausbauen. Die Reichweite soll verdoppelt und verdreifacht werden, mit Konzentration in Verwaltungsbereichen mit betrieblichem Charakter. Eine flächendeckende Einführung steht somit nicht zur Diskussion. Weiterhin soll der Grundsatz der Freiwilligkeit gelten, d. h., es soll kein Zwang auf die Einführung von Flag in einem bestimmten Bundesamt ausgeübt werden.

Wie Sie den Unterlagen entnehmen, können sich die Aufsichtskommissionen den Ausführungen des Bundesrates im Flag-Bericht im Wesentlichen anschliessen. Sie stehen der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget und dem damit verbundenen Kulturwandel, der in der Führung im Zentrum steht, grundsätzlich positiv gegenüber. Sie teilen die Auffassung, dass die Entwicklung in die Breite weiterzugehen hat. Der Aufwand für die Führung mit Flag soll auf allen Stufen weiter reduziert und verwesentlicht werden. Unter anderem betonen die Kommissionen, dass einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Flag darin besteht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerlich für die neue Führungskultur und damit unter anderem für mehr Leistungs- und Wirkungsorientierung sowie Kundenorientierung und Kostenbewusstsein zu gewinnen und zu motivieren.

Die Aufsichtskommissionen vermissen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Flag eine ausreichend gezielte Führung durch den Bundesrat und insbesondere durch die Departemente. Auch wünschen sie eine klare Gesamtstrategie der Regierung in Bezug auf die zeitliche, umfangmässige und inhaltliche Weiterentwicklung des Flag-Bereichs. Sie legen grossen Wert auf die Feststellung, dass der laufende Flag-Prozess nicht verzögert oder gar unterbrochen werden darf, sondern zielgerichtet weitergeführt werden soll.

Die Aufsichtskommissionen haben sich insbesondere mit der politisch wesentlichen Frage des Einbezugs des Parlamentes bei den Leistungsaufträgen beschäftigt. Nach breiter Diskussion und nach der Auseinandersetzung mit einem Gutachten von Professor Zimmerli sind sie zum Schluss gekommen, an der heutigen Regelung festzuhalten, wonach die für vier Jahre geltenden Leistungsaufträge des Bundesrates an die Flag-Ämter den zuständigen Legislativkommissionen lediglich in Konsultation gegeben werden. Die Leistungsaufträge enthalten zu einem grossen Teil Elemente, die in den strategischen und kooperativen Führungsbereich des Bundesrates gehören. Im Sinne einer klaren Kompetenzabgrenzung, und um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, sollte das Parlament von einer Genehmigung der Leistungsaufträge absehen.

Der Ständerat wird noch in dieser Session das ETH-Gesetz beraten. Dort ist gemäss Antrag der Kommission eine Genehmigung des Leistungsauftrages durch das Parlament vorgesehen. Es kann schon heute darauf hingewiesen werden, dass dies nicht im Widerspruch zu der von den Aufsichtskommissionen vertretenen Auffassung bezüglich der Leistungsaufträge der Flag-Ämter steht.

Und nun zu der von der GPK-SR dem Rat vorgelegten Motion 02.3381, die von der Finanzkommission unterstützt wird: Die Aufsichtskommissionen haben bei der Auseinandersetzung mit dem Evaluationsbericht festgestellt, dass die heutigen Rechtsgrundlagen für Flag während den nun abgeschlossenen Einführungs- und Erprobungsphasen geeignet und auch ausreichend waren. Sie gaben dem Bundesrat im wichtigen Bereich der finanziellen Führung einen sehr grossen Handlungsspielraum. Dies war für die Entwicklung des Projektes zweckmässig, um Erfahrungen sammeln zu können. So sieht Artikel 38a des Finanzhaushaltgesetzes vor, dass der Bundesrat im Flag-Bereich in eigener Kompetenz Abweichungen von den Grundsätzen der Rechnungsführung anordnen kann. Artikel 44 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ermächtigt den Bundesrat sogar, selbst den erforderlichen Grad der Eigenständigkeit der Flag-Ämter zu bestimmen.

Die Aufsichtskommissionen vertreten die Auffassung, dass die Rechtsgrundlagen nach der nun abgeschlossenen Pilotphase und damit zu Beginn einer Periode, in welcher die Führung mit Leistungsauftrag in der Bundesverwaltung zur Normalität gehören wird, zu präzisieren sind. Es geht darum, die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlamentes auch im Flag-Bereich umfassend zu gewährleisten. Die Motion steht in einem engen Zusammenhang mit der Auffassung der Aufsichtskommissionen, die Leistungsaufträge seien bei den Legislativkommissionen bloss in Konsultation zu geben und nicht vom Parlament genehmigen zu lassen. Die Kombination der blossen Konsultation bei den Leistungsaufträgen und der Beibehaltung der heutigen Rechtsgrundlage mit einem sehr weiten Handlungsspielraum des Bundesrates würde den notwendigen Steuerungs- und Kontrollfunktionen des Parlamentes widersprechen. Soll es bei der Konsultation bleiben, so sind im Gegenzug die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes in der finanziellen Steuerung angemessen [PAGE 676] zu verstärken. Dies soll nach der klaren Auffassung der Aufsichtskommissionen weder zu einer Verzögerung der laufenden Ausdehnung von Flag in der Verwaltung noch zu einem zu engen Korsett für die Flag-Ämter führen. Die Gelegenheit, eine neue und definitive Regelung einzuführen, ist besonders günstig, weil in der Verwaltung zurzeit die Arbeiten an einem verbesserten Rechnungsmodell laufen und eine Revision des Haushaltrechtes in Arbeit ist. Die von der Motion verlangten Arbeiten lassen sich optimal mit den genannten Reformmassnahmen koordinieren und zu einem harmonischen Ganzen zusammenführen.

Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass die Aufsichtskommissionen des Nationalrates hinsichtlich des Evaluationsberichtes im Grundsätzlichen die gleiche Meinung vertreten, wie sie hier dargelegt wurde. Sie unterstützen auch die Motion unserer Aufsichtskommissionen.