Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-21
Wortprotokoll
Mit dieser Botschaft informiert der Bundesrat hier zum zweiten Mal über den Anlagenzustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur. Wir können feststellen, dass der Zustand der Eisenbahninfrastruktur bei einer sehr hohen Belastung ausreichend bis gut ist und über die letzten Jahre stabil geblieben ist. Der Bericht zeigt aber auch: Wenn wir die Substanz unserer Bahninfrastruktur langfristig erhalten wollen, dann müssen wir investieren. Einige von Ihnen haben es bereits gesagt, und es ist offensichtlich: Je mehr man die Eisenbahninfrastruktur ausbaut, desto mehr muss man auch bereit sein, für den Betrieb, vor allem aber auch für den Unterhalt, für die Erneuerung und die Anpassung an die technischen Entwicklungen zu investieren. Es kommt hinzu, dass wir zwar für die Behindertengleichstellung in den letzten Jahren einiges gemacht haben, aber nach wie vor das Behindertengleichstellungsgesetz nicht genügend umgesetzt wird. Deshalb beantragen wir Ihnen mit dieser Botschaft, hier ebenfalls die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Von den Infrastrukturbetreibern erwarten wir, dass sie die Leistungsfähigkeit des Netzes sicherstellen und dass sie die Sicherheit gewährleisten. Weiter werden die Bahnen beauftragt, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu gewährleisten, für einen langfristigen Werterhalt zu sorgen sowie eine hohe Produktivität und ebenso die Pünktlichkeit sicherzustellen. Das sind die Ziele, und im Rahmen dieser Ziele schlägt Ihnen der Bundesrat vor, für den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes für die Periode 2021-2024 einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken zu sprechen. Mit dem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Bahnen die Mittel zur Verfügung, damit diese zum Beispiel Fahrbahnen, Brücken, Tunnels oder Publikumsanlagen sanieren können, die in die Jahre gekommen sind. Ich sage es noch einmal: Es geht hier nicht um einen Ausbau, es geht also nicht um neue Tunnels und neue Brücken, sondern es geht darum, dass wir die Substanz dieser Infrastruktur langfristig erhalten können.
Mit diesem Zahlungsrahmen, den Ihnen der Bundesrat vorschlägt, stehen den Bahnen 1,2 Milliarden Franken mehr zur Verfügung als in der laufenden Periode. Diese zusätzlichen Mittel dienen unter anderem auch dazu, Bahnhöfe und Haltestellen behindertengerecht anzupassen. So soll auch dazu beigetragen werden, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und den Bahnverkehr zu stabilisieren. Der Mittelbedarf belastet den Bundeshaushalt übrigens nicht direkt, denn die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden bekanntlich vollumfänglich aus dem BIF finanziert.
Mit der gleichen Botschaft beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021 bis 2024. Das dient der Fortführung der bisherigen Förderung des Gütertransports auf der Schiene und natürlich damit auch der Verlagerung des Güterverkehrs.
Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenso wie die Finanzkommission, auf die betreffenden Vorlagen des Bundesrates einzutreten.
Ich bitte Sie, beim Bundesbeschluss 1 die Minderheit Giezendanner zu Artikel 1 abzulehnen. Die Kürzung des Zahlungsrahmens um 493 Millionen Franken wäre mit den Vorgaben und Zielen, die wir uns gesetzt haben, nicht zu vereinbaren. Wir brauchen diese Mittel, um den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes zu garantieren. Ich habe es Ihnen gesagt: Mit diesem Zahlungsrahmen, mit diesen zusätzlichen 1,2 Milliarden Franken, wollen wir auch sicherstellen, dass unsere Bahnhöfe und unsere Haltestellen behindertengerecht angepasst werden.
Es kommt noch etwas hinzu: Gerade in Zeiten der Bewältigung der Covid-19-Krise wäre es falsch, Investitionen in den Bahnunterhalt zu streichen. Diese Investitionen kommen zu einem sehr hohen Anteil schweizerischen Unternehmen zugute. Ich denke, gerade das ist in dieser Corona-Zeit auch ein wichtiges Signal. Ausgerechnet bei den Investitionen, die sinnvoll und notwendig sind - das ist unbestritten - und langfristig dem Erhalt unserer kostbaren und wichtigen Bahninfrastruktur dienen, Mittel zu entnehmen, wäre falsch. Dieser Mittelbedarf - ich sage es auch hier noch einmal - belastet den Bundeshaushalt nicht, weil die Ausgaben durch den BIF finanziert werden.
Es wurde vom Sprecher der Minderheit noch darauf hingewiesen, dass wir hier den BIF längerfristig auf die Probe stellen. Ich möchte einfach auf Folgendes hinweisen, weil Sie dies bereits einmal diskutiert haben: Im Rahmen der Botschaft zum dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise haben wir diese Situation für den BIF analysiert und dort auch ganz konkrete Massnahmen beschlossen. Ich erinnere Sie daran, was Sie bereits beschlossen haben: Die Rückzahlung der FinöV-Bevorschussung durch den BIF wird im Jahre 2020 sistiert, es werden die maximal zulässigen zwei Drittel aus der LSVA in den BIF eingebracht, der BIF kann sich um weitere 150 Millionen Franken verschulden, und zudem werden 300 Millionen Franken aus den BIF-Reserven eingesetzt.
Sie sehen also, Sie haben diese Frage des BIF mit der Botschaft zum entsprechenden Covid-19-Gesetz bereits angeschaut, Sie haben die entsprechenden Massnahmen ergriffen. In diesem Sinne ist das Argument, Sie würden mit diesen zusätzlichen Mitteln für den Unterhalt unserer Bahninfrastruktur den BIF in Schieflage bringen, nicht korrekt, weil Sie die entsprechenden Massnahmen dagegen bereits ergriffen haben.