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AB 269333

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21

Wortprotokoll

Man könnte hier fast von einem Routinegeschäft sprechen. Zum ersten Mal hat der Rat 1988 über ein solches Darlehen bzw. eine solche Verpflichtung entschieden. Das war noch, bevor die Schweiz Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen war. Die letzten beiden Vorlagen haben Sie 2011 und 2017 verabschiedet. Sie hatten den gleichen Inhalt und im Wesentlichen auch den gleichen Wortlaut wie diese Vorlage.

Es geht also darum, dass die Schweizerische Nationalbank dem IWF ein Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum gewährt. Aufgrund des Währungshilfegesetzes - das ist die rechtliche Grundlage dieser Vorlage - übernimmt der Bund hier eine Garantieverpflichtung.

Mit der Frage, wie die Risiken dieser Verpflichtung zu beurteilen sind, gehe ich auch gleich auf die Argumente der Minderheit ein. Selbstverständlich sind Bürgschaften oder Garantieverpflichtungen nie ganz risikolos. In diesem Zusammenhang ist aber zu sagen, dass der Mix - einerseits der Geberländer und andererseits der Empfängerländer - so breit ist, dass die Risiken minimiert sind und gut eingeschätzt werden können.

Man sollte im Zusammenhang mit diesem Kredit aber nicht nur die Risiken beurteilen, sondern auch nach den Alternativen fragen. Die Alternative - und das ist für ein Land wie die Schweiz immer die Gefahr - wäre ein gewisser Dominoeffekt in ärmeren Ländern, die dann nicht mehr zahlungsfähig wären. Und eine Zahlungsunfähigkeit in ärmeren Ländern trifft dann eben die Leute - wir sprechen hier von Armutsbekämpfung -, sie trifft die Bildung, sie trifft das Gesundheitswesen, und sie trifft die soziale Stabilität. Die Notleidenden in solchen Krisen sind wirklich die Ärmsten der Welt, und ich glaube, es macht Sinn, dass sich die Schweiz hier beteiligt.

Die Kredite, die der IWF aufgleist, sind stabil, sie haben klare Bedingungen, und sie setzen bei diesen Punkten an. Wenn man das Resultat all dieser Anstrengungen beurteilt, dann ist in der Summe eine Verbesserung gelungen. Aber wir alle wissen, und hier müssen wir uns nichts vormachen: Auf der Welt herrscht Armut, und es gibt Länder, die Jahrzehnte brauchen, um daraus herauszukommen; dafür braucht es neue Generationen, es braucht Bildung, und es braucht ein funktionierendes Gesundheitswesen. Hier, mit diesem Darlehen der Nationalbank und der Garantieverpflichtung des Bundes, leisten der Bund und die Eidgenossenschaft einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. [PAGE 1702]

Man kann über Verschiedenes diskutieren. Aber ich glaube, gerade dieser Fonds, der die Armutsbekämpfung zum Ziel hat und der etwa siebzig Empfängerländern zugutekommt, erfüllt eine wichtige Aufgabe der Schweiz. Und es liegt durchaus auch in der humanitären Tradition der Schweiz, dass wir uns hier engagieren; dies mit einem Risiko, sofern es überhaupt besteht, das wirklich beschränkt und überschaubar ist.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.