Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-19
Wortprotokoll
Auf der deutschen Fahne steht Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h auf Seite 60. Ich entschuldige mich zuerst; ich habe das übersehen, weil es keinen Minderheitsantrag gibt. Es ist mir auch bewusst, dass ich ohne eine Minderheit auf relativ verlorenem Posten stehe, aber ich bin es der Konsequenz meiner Argumentation schuldig, hier den bundesrätlichen Antrag aufrechtzuerhalten. Es geht hier um die Reduktion der Emissionsabgabe oder um die Erhöhung der Freigrenze für die Emissionsabgabe beim Aktienkapital von 250 000 Franken auf eine Million Franken.
Ich mache es sehr kurz. Ich habe Ihnen gestern gesagt, was unsere Pläne bei der Unternehmensbesteuerungsreform sind. Wir möchten eigentlich keine vorgezogenen Beschlüsse, sondern wir möchten das ganze Substrat, das gegebenenfalls zur Verfügung steht, nach betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Optimierungskriterien verteilen. Wir möchten dieses Substrat nicht schon von vornherein durch vorgezogene Einzelbeschlüsse schmälern, auch wenn diese Einzelbeschlüsse vertretbar sind. Ich darf immerhin sagen, dass diese Freigrenze von 250 000 Franken relativ neu ist; ich glaube, es gibt sie erst seit 1997. Es ist auch so, dass die Emissionsabgabe in relativ kurzer Zeit von 3 auf 1 Prozent gekürzt worden ist. Ich hätte sie am liebsten auch ganz weg, denn sie ist eigentlich eine Steuer, die nicht ertragsabhängig ist. Auch dies ist eine Frage der Finanzen.
Das hier kostet 30 Millionen Franken. Diese 30 Millionen Franken kann man vielleicht besser einsetzen. Vielleicht geht die Unternehmensbesteuerungsreform im Prinzip auch in diese Richtung, das kann man jetzt noch nicht sagen. Deshalb wäre ich froh, wenn man hier aus Gründen der Konsequenz beim Entwurf des Bundesrates bleiben und die nationalrätliche Ausweitung ablehnen könnte. In der Kommission habe ich dafür keinen Sukkurs gefunden, aber der Bundesrat muss halt aus Gründen der Konsequenz hin und wieder bei seiner Haltung bleiben.