Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-09-21
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-09-21
Wortprotokoll
Le Conseil des Etats a suivi ses commissions et a adopté les quatre projets relatifs à Stratégie de coopération internationale 2021-2024 selon la version du Conseil fédéral. Le Conseil des Etats n'a donc pas accepté le nouvel article 2a proposé par la minorité Portmann que votre conseil a adopté le 15 juin dernier.
Jeudi dernier, votre Commission de politique extérieure a décidé d'éliminer cette divergence avec le Conseil des Etats en rejetant l'article 2a. Celui-ci exige que les contributions annuelles se fondent sur le développement économique et sur la réduction des dettes dues au Covid-19. Notre frein à l'endettement prend déjà en compte le développement économique avec un mécanisme anticyclique qui a fait ses preuves. Dès que le Conseil fédéral et le Parlement auront décidé de la stratégie de réduction des dettes dues au Covid-19, le frein à l'endettement intégrera cet aspect. Définir un frein à l'endettement spécifique à la coopération internationale dans les arrêtés fédéraux qui vous sont soumis serait faux du point de vue institutionnel.
Voilà la première raison pour laquelle le Conseil fédéral vous recommande de rejeter cet ajout aux arrêtés fédéraux.
Artikel 2a teilt die gesamten Zahlungsmittel, d. h. die effektiv budgetierten Ausgaben, durch vier und fixiert diesen Viertel als maximalen Beitrag pro Jahr. Weil der Finanzplan der internationalen Zusammenarbeit aber ein leichtes Wachstum der Zahlungsmittel über vier Jahre vorsieht, könnte der Maximalbetrag, ein Viertel, in den ersten beiden Jahren nicht vollständig ausgeschöpft werden, gleichzeitig würden die Zahlungsmittel für 2023 und 2024 unter dem Niveau des Finanzplans plafoniert. Das heisst, die IZA-Mittel würden um mindestens 123 Millionen Franken gekürzt, und dies unabhängig von der Wirtschaftslage und dem Covid-19-Schuldenabbau. Dieser Kürzungsmechanismus ist der zweite Grund, weshalb ich Ihnen die Streichung von Artikel 2a empfehle.
Genauso, wie der Bundesrat aufgrund der bewährten Schuldenbremse die wirtschaftliche Situation bei der Budgetierung berücksichtigt, entscheiden Sie jedes Jahr neu über den Voranschlag. Wenn Sie die jährlichen Zahlungskredite jetzt schon gemäss Artikel 2a fixierten, würden Sie in Unkenntnis der wirtschaftlichen und finanziellen Ausgangslage der nächsten Jahre Ihren eigenen Handlungsspielraum einschränken. Dies ist der dritte Grund, warum ich Ihnen die Streichung von Artikel 2a empfehle.
Schliesslich ist es fraglich, ob der Bundesrat Nachtragskredite für dringende humanitäre Bedürfnisse aufgrund von [PAGE 1716] ausserordentlichen Notlagen noch beantragen könnte, wenn damit der jährliche Maximalbetrag der IZA-Zahlungsmittel gemäss Artikel 2a überschritten würde. Sie haben aber gerade in diesem Sommer die Nachtragskredite für ein verstärktes internationales Engagement gegen die Covid-19-Pandemie beschlossen. Es ist in unserem Interesse, dass wir weiterhin rasch zusätzliche Mittel für die Bewältigung von Krisen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Schweiz sprechen können.
Die finanzpolitische Steuerung der internationalen Zusammenarbeit über die vierjährigen Rahmenkredite hat sich bewährt. Sie ist vom Gesetz vorgesehen und auch in anderen Bereichen üblich, beispielsweise in der Armee, der Landwirtschaft und im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen und diesen neuen Artikel 2a zu streichen.