Lexipedia

Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-09-21

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Die Präsidentin möchte hier etwas vorwärtsmachen, deshalb werde ich mich auf die Mehrheitsmeinung beschränken und sie Ihnen zusammenfassen.

Bei Ziffer 1 Artikel 41a geht es um das Obligatorium, das es später allenfalls für juristische Personen geben könnte. Die Mehrheit der Kommission sieht hier die Gefahr, dass die Verwaltung zu früh auf das obligatorische elektronische Verfahren umstellt. Es soll berücksichtigt werden, dass es nach wie vor KMU bzw. Unternehmer gibt, die bei dieser Entwicklung nicht ganz mithalten können und nach wie vor mit Papier arbeiten. Die Mehrheit möchte es weiterhin den Steuerpflichtigen selber überlassen, wie sie ihre Abrechnung machen wollen, und gleichzeitig die Entwicklung in den nächsten Jahren beobachten. Die Kommission ist überzeugt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Mehrheit der Unternehmen auf rein elektronische Verfahren umstellt und sich dieser Gesetzesartikel erübrigen wird. Die Kommission entschied mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 104a: Hier geht es darum, ob man die Kantone etwas mehr in die Pflicht nehmen möchte oder ihnen nur die Möglichkeit zur kompletten elektronischen Eingabe geben soll. Hier sieht die Mehrheit der Kommission bei einer unverbindlichen Vorgabe das Risiko, dass gewisse Kantone nichts unternehmen. Gemäss Bundesrat haben die Kantone gesagt, dass sie die Digitalisierung vorantreiben wollen. Die Kantone sollen somit das elektronische Verfahren anbieten, ohne es für obligatorisch zu erklären. Die Mehrheit formuliert ihren Antrag deshalb mit "sehen vor" und möchte damit erreichen, dass sich die Kantone verbindlicher zu dieser Umstellung bekennen. Die Mehrheit kann sich gleichzeitig eine entsprechende Übergangsfrist für die Kantone vorstellen. Die Kommission entschied mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. [PAGE 1707]

Bei Artikel 71 Absatz 3 geht es darum, ob einheitliche Formulare verwendet werden sollen. Hier möchte die Mehrheit der Kommission den Absatz nicht wie der Bundesrat aufheben, sondern anpassen. Die Steuerberatungsbranche möchte auf eine Vereinheitlichung der Formulare und Datenformate hinarbeiten. Eine Vereinheitlichung trägt wesentlich zu einer Effizienzsteigerung bei den Steuerdeklarationen bei und führt zu einer Vereinfachung für den Steuerpflichtigen wie auch für die Berater. Eine Vereinheitlichung bildet auch einen gewissen Anreiz, auf das elektronische Verfahren umzustellen. Die Kommission entschied mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 36a Absatz 2 dritter Satz geht es eben um die Verwendung der AHV-Nummer. Die Mehrheit folgt hier dem Bundesrat. Im Moment werden den Personen keine Nummern zugeordnet. Deshalb gibt es im Versicherungsbereich sehr viele Meldungen, die nicht zugewiesen werden können. Auch wenn nun eine neue Nummer eingeführt würde, müsste man diese Nummer an die Versicherungen weitergeben, damit diese sie bei ihren Meldungen verwenden könnten. Die Alternative zur AHV-Nummer wäre ein Verzicht auf die automatisierte Zuweisung. Eine manuelle Bearbeitung wäre weiterhin nötig. Konkret bliebe eine beträchtliche Anzahl von nicht zuweisbaren Meldungen. Dies widerspräche dem Ziel, die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren voranzutreiben. Die Kommission entschied hier mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.