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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-22

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22

Wortprotokoll

Der Nationalrat nimmt im ETH-Bereich eine Aufstockung des Zahlungsrahmens um 15 Millionen Franken vor. Er hat seinen Beschluss mit 112 zu 81 Stimmen gefassst. Dieser Antrag stand weder bei uns in der WBK-S noch im Plenum unseres Rates zur Debatte. Da der Nationalrat hier eine Änderung vorgenommen hat, mussten wir das thematisieren. Mit diesen 15 Millionen Franken will der Nationalrat gezielt die Bildung, Weiterbildung und Forschung in der Raumplanung stärken. Dass die Raumplanung eine wichtige Thematik ist, leuchtet ein. Dennoch wurde in der Diskussion in der Kommission rasch die Frage aufgeworfen, ob man hier nicht zu stark und zu Unrecht in die Autonomie der ETH eingreife. Wir vom Parlament können zwar Schwerpunkte verlangen, aber ob die rechtliche Verbindlichkeit dieser Schwerpunkte dann auch gegeben wäre, ist eine andere Frage.

Wie Sie wissen, hat der ETH-Rat in seiner strategischen Planung die Nachhaltigkeit als wichtiges Thema aufgenommen. Der ETH-Rat fördert verschiedene Initiativen in diesem Bereich. Die vorliegende Bestimmung sieht vor, den Bereich Raumplanung an der ETH, weil er etwas verwaist ist, wieder zu stärken. Der ETH-Bereich wie auch dessen Institutionen sind autonom. Es ist ein wichtiges Prinzip unseres Hochschulraums, dass die Hochschulen autonom über ihre Schwerpunkte entscheiden können. Der ETH-Bereich erhält in diesem Sinne ein Globalbudget, das der ETH-Rat den Organisationen zuteilt, die die Mittel dann gemäss ihren Strategien einsetzen. Die Steuerung durch den Bund erfolgt über die Festlegung strategischer Ziele. In diesen Zielen nehmen die nachhaltige Entwicklung und die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 für den ETH-Bereich einen wichtigen Platz ein.

Diese Diskussion hat in der Kommission entsprechend stattgefunden. Die Argumente sind auf fruchtbaren Boden gefallen. Die WBK-S schlägt Ihnen vor, nicht in die Autonomie der ETH bzw. nicht in deren Lehr- und Forschungsfreiheit einzugreifen. Stattdessen will sich die Kommission in nächster Zukunft vertieft und grundsätzlich mit dem Thema Bildungsbegleitung in der Wissenschaft befassen. Vor diesem Hintergrund wurde denn auch ein Antrag, es sei dem Nationalrat zu folgen, zurückgezogen.

Daher beantragen wir Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten und bei der Version des Ständerates und des Bundesrates zu bleiben.