AB 269620
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-22
Wortprotokoll
Vielleicht generell zu Doppelbesteuerungsabkommen: Die Schweiz verfügt über rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen, die sich inhaltlich logischerweise mehr oder weniger ähnlich sind und die sich nach internationalen Standards richten. Mit Saudi-Arabien hat die Schweiz seit 1956 diplomatische Beziehungen, und die Beziehungen haben sich in den letzten Jahren verbessert, sowohl wirtschaftlich wie auch politisch. Bei allen Fragen, die diesbezüglich offen sind, hat Saudi-Arabien für die Schweiz eine wichtige Stellung im Mittleren Osten, und wir umgekehrt auch: Wir haben für Saudi-Arabien im Iran ein Schutzmachtmandat wahrzunehmen. Saudi-Arabien spielt in verschiedenen anderen Beziehungen ebenfalls eine wichtige Rolle, unter anderem dieses Jahr im Präsidium der G-20.
Das Doppelbesteuerungsabkommen, das wir abschliessen, entspricht in etwa unseren Standards. Es ist für Schweizer Unternehmen, die zunehmend in Saudi-Arabien tätig sind, wichtig, dass wir dieses Abkommen haben und damit eine Doppelbesteuerung entsprechend ausschliessen können.
Nun haben Herr Schmid und auch der Kommissionssprecher auf die Besonderheit hingewiesen. Dabei ist festzuhalten, dass diese weder im internationalen Kontext noch im schweizerischen Kontext eine absolute Ausnahme ist. Die Schweiz hat verschiedene Abkommen, die diese Frage der Betriebsstätten, die Herr Schmid soeben ausgeführt hat, in gleicher Weise lösen, wie das jetzt in jenem mit Saudi-Arabien der Fall ist. Auch international ist diese Lösung in Entwicklungs- und Schwellenländern durchaus eine Variante, die so praktiziert wird. Saudi-Arabien hat die gleiche Lösung wie mit uns zum Beispiel auch mit Frankreich, mit Österreich, mit Schweden, mit Luxemburg, Italien, den Niederlanden und weiteren Ländern, die mit der Schweiz vergleichbar sind. Was die Schweiz mit Saudi-Arabien eingeht, ist also keine Ausnahme, sondern es ist der saudi-arabische Standard, der international nicht nur von Saudi-Arabien gepflegt wird, sondern eben auch von anderen Ländern. Aber er entspricht, und das hat Herr Schmid ausgeführt, eigentlich nicht unserer Idealvorstellung und dem UNO-Standard. Es gibt hier eine entsprechende Abweichung in dieser Frage der Betriebsstätten.
Am Schluss stellt sich auch hier bei Saudi-Arabien die gleiche Frage, wie wir sie schon bei früheren Doppelbesteuerungsabkommen zu beurteilen hatten; es geht um eine Güterabwägung: Ist es besser, ein Abkommen zu haben, das in gutem Sinne sehr vieles regelt für Schweizer Unternehmen, die dort tätig sind, aber in dieser Frage im Moment eine Lücke offen lässt, oder verzichten wir besser ganz darauf? Ich habe mich noch einmal persönlich dafür eingesetzt und mich mit meinem saudi-arabischen Kollegen ausgesprochen. Ich musste dabei einfach noch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Saudi-Arabien mit 40 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, genauso wie mit der Schweiz, und dass sie nicht in der Lage sind, für uns hier im Text eine Ausnahme zu machen.
Im Moment sind die Verhältnisse mit Saudi-Arabien und dessen Regierung aber so gut, dass ich meinen würde, dass wir Probleme, sollten sie auftreten, lösen könnten. Das Problem, das Herr Schmid geschildert hat, ist also nicht am Beispiel Saudi-Arabien zu lösen, sondern dann würden wir eine ganze Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen aufrollen, die wir wieder neu aushandeln müssten. Es ist nicht davon auszugehen, dass wir hier Änderungen erzielen würden. Für uns bleibt es ein Auftrag, das auf dem Radar zu behalten. Letztlich sollten die Bedenken, die jetzt Herr Schmid geäussert hat, eigentlich ausgeräumt werden, indem im internationalen Kontext auch eine bessere Standardisierung dieser Doppelbesteuerungsabkommen stattfindet. Eine nächste Runde passiert dann vielleicht einmal mit der digitalen Besteuerung, wo Doppelbesteuerungsabkommen erneuert werden müssten. Das wäre dann eine Frage, die man wieder aufgreifen müsste.
Wir sind überzeugt, dass wir hier für Schweizer Unternehmen, die an beiden Orten tätig sind, Bürger sind es zurzeit wohl etwas weniger, eine gute Lösung haben. Wir schaffen Rechtssicherheit. Die Wirtschaft will Rechtssicherheit, sie will wissen, was gilt; das können wir damit schaffen. Ich denke, wir haben insgesamt eine gute Lösung erzielt - mit diesem Mangel, den Herr Schmid und Ihr Kommissionssprecher angesprochen haben. Aber es ist besser, jetzt dieses Abkommen wie Dutzend andere, die wir ebenfalls abgeschlossen haben, abzuschliessen und damit Klarheit zu schaffen, als weiter zuzuwarten. Oder einfach gesagt: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach; das müssten wir wohl im Moment sagen.
Ich bitte Sie also, diesem Abkommen so zuzustimmen.