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Stöckli Hans · Ständerat · 2020-09-22

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Meyer Ulrich, président du Tribunal fédéral: Monsieur Sommaruga, rapporteur, a donné un aperçu représentatif des activités et des problèmes qui ont occupé le Tribunal fédéral en 2019 et au début de 2020.

Ich versuche, den Themen von Ständerat Sommaruga, dem Berichterstatter, zu folgen, und beginne mit der Geschäftslast.

Die Geschäftslast ist in der Tat nach wie vor sehr hoch. Sie ist für ein höchstes Gericht, wie es das Bundesgericht gemäss Verfassung ist, eindeutig zu hoch. Namentlich im Bereich des Strafrechts finden wir eine enorme Zunahme der Beschwerden. Mehr als ein Viertel aller Fälle, die das Bundesgericht zu bearbeiten hat, ist mittlerweile strafrechtlicher Natur. Das stellt uns mit Blick auf die Reorganisation des Bundesgerichtes vor grosse Herausforderungen.

Damit hängt eben auch das Scheitern der Revision des Bundesgerichtsgesetzes zusammen. Dieses Scheitern hat sich im Berichtsjahr 2019 abgezeichnet, und in der Frühjahrssession 2020 hat diese Revision endgültig ihr Ende genommen. Für das Bundesgericht heisst das, dass wir mit den gleichen Parametern, mit den gleichen juristischen Vorgaben, mit den gleichen Eintretensvorschriften auf viele Jahre hinaus weiterarbeiten werden.

Weiter hat der Herr Berichterstatter die Aufsichtsaufgabe angesprochen, die das Bundesgericht, geteilt mit der Oberaufsicht des Parlamentes, über die erstinstanzlichen Gerichte wahrnimmt.

Erlauben Sie mir, Ihnen zu den Aufsichtsverfahren bezüglich Bellinzona, also des Bundesstrafgerichtes, einige Informationen zu geben. Es ist klar, dass die im Dezember 2019 in der Presse kolportierten Vorwürfe an das Bundesstrafgericht ein aufsichtsrechtliches Einschreiten notwendig machten. Deswegen haben wir schon am 6. Januar 2020 ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegenüber dem Bundesstrafgericht eröffnet. Der Bericht vom 5. April 2020 hat auch einen Auftrag des Parlamentes erfüllt, den uns die Geschäftsprüfungskommission Ende Januar 2020 erteilt hatte.

Le résultat de notre enquête est important: il est que 95 pour cent de tous les reproches adressés au Tribunal pénal fédéral ne se sont pas vérifiés.

Wir haben diesen Bericht vom 5. April 2020, der eine Doppelnatur hat: Einerseits ist es unser eigener Bericht, andererseits haben wir mit diesem Bericht einen Auftrag der Geschäftsprüfungskommission erfüllt. Ich möchte einfach festhalten, dass wir sowohl die Eröffnung des Berichtes gegenüber der betroffenen Institution, dem Bundesstrafgericht, als auch die Aufschaltung des Berichtes auf dem Internet mit Namensnennung entsprechend der eigenen Praxis der Geschäftsprüfungskommissionen mit den Präsidien der Subkommissionen Bundesanwaltschaft/Gerichte vorgängig abgesprochen hatten.

Auch wenn nun im Anschluss an unseren Bericht Kritik lautgeworden ist, möchte ich einfach sagen, und das ist ein bisschen das Ergebnis meiner acht Jahre Tätigkeit in der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes als Aufsichtsbehörde: Die Oberaufsicht des Parlamentes, welche die Geschäftsprüfungskommissionen ausüben, und die direkte Aufsicht des Bundesgerichtes müssen zusammenarbeiten: On doit collaborer, travailler de concert. Wir müssen hier nicht die Gegensätze suchen, sondern das gemeinsame Ziel, nämlich sicherzustellen, dass die vier eidgenössischen Gerichte ordnungsgemäss funktionieren. Diese Versicherung kann ich Ihnen geben: Alle vier eidgenössischen Gerichte arbeiten ordnungsgemäss. Sie sind in ihrer Tätigkeit einzig dem Recht verpflichtet, wie es in der Verfassung steht.

Damit hätte ich fürs Erste geschlossen und stehe Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung.

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