Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-09-22
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Ich äussere mich für die SP-Fraktion zu den Minderheiten Marti Min Li und Arslan.
Die SP-Fraktion begrüsst es, dass in Artikel 216 Absätze 2 und 3 eine verständlichere Formulierung gesucht wird. Die Formulierung wurde während der Kommissionsarbeiten vom Bundesamt für Justiz zusammen mit den Expertinnen und Experten nochmals geprüft und in der vorliegenden Form erarbeitet. Zudem soll, das ist das Wesentliche und gleichzeitig das Umstrittene, mit dieser Bestimmung die Rechtslage bezüglich der Zuwendung unter Eheleuten durch die Beteiligung am Vorschlag und damit die Frage geklärt werden, was eigentlich Teil der Erbmasse ist. Hier soll der Gesetzgeber einen Entscheid treffen. Denn bis heute ist die rechtliche Situation nicht klar. Das Bundesgericht hat noch keinen Entscheid zu dieser Frage gefällt.
Die SP-Fraktion unterstützt im Interesse der Rechtssicherheit den Bundesrat, der vorschlägt, diese Frage gesetzlich zu regeln. Die Zuwendung durch eine Beteiligung am Vorschlag, die höher ist als die Hälfte, soll als Zuwendung unter Lebenden angesehen werden. Für die Pflichtteilberechnung wird sie aber berücksichtigt. Damit erreichen wir, dass die gemeinsamen Nachkommen, deren Pflichtteil ja mit der Revision verkleinert wird, nicht zu stark benachteiligt werden.
Zu Artikel 471 Absatz 2: Der Bundesrat will mit seiner Vorlage ja die Verfügungsmöglichkeiten des Erblassers oder der Erblasserin erhöhen, was wir grundsätzlich unterstützen. Mit der Bestimmung, wie sie die Minderheit beantragt, geschieht dies ebenfalls, indem eine Person die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner begünstigen kann, mit der oder dem sie seit mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat. Das können Leute sein, die aus einem bestimmten Grund nicht heiraten wollen oder können und die so die überlebende Person, mit der sie lange zusammengelebt haben, besser absichern wollen. Diese Begünstigung ginge zulasten des Pflichtteils, der in einem solchen Fall um die Hälfte verringert werden könnte. Die SP-Fraktion unterstützt diese Möglichkeit, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zu unterstützen.
Nun zu den Minderheitsanträgen Arslan: Hier geht es ebenfalls um die Unterstützung von überlebenden Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, die in einer faktischen Lebensgemeinschaft gelebt haben. Der Ständerat hat diese Bestimmung gestrichen, Sie haben es gehört. Die SP-Fraktion will am Entwurf des Bundesrates festhalten, in Härtefällen einen neuen gesetzlichen Unterstützungsanspruch vorzusehen. Uns ist es wichtig, dass die überlebende Person nach dem Versterben des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin nicht in Not gerät. Beide Personen haben lange in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und sich gegenseitig unterstützt und unter Umständen auch während längerer Zeit Betreuungs- und/oder Pflegearbeiten übernommen.
Der Unterstützungsanspruch gilt, wie es der Bundesrat in der Botschaft explizit ausführt, für eine faktische Lebensgemeinschaft in einem sogenannt stabilen Konkubinat. Das ist eine auf einer ausschliesslichen Beziehung beruhende Lebensgemeinschaft von einer gewissen Dauer; sie wird etwa auch als Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft bezeichnet. Voraussetzung für einen Unterstützungsanspruch ist, dass die überlebende Person sich ohne diese Unterstützung das zum Lebensunterhalt Notwendige nicht mehr aus eigener Kraft beschaffen könnte und in Not geraten würde. Die Unterstützung würde in Form einer monatlichen Rente erfolgen, welche angepasst werden kann, wenn sich die Lage der berechtigten Person verändert.
Diese Absicherungsregelung begrüssen wir. Sie erlaubt es einer Person, die sich nach dem Tod des Partners oder der Partnerin emotional bereits in einer schwierigen Lage befindet, sich wenigstens materiell nicht noch Sorgen machen und um Sozialhilfe kümmern zu müssen. Da der Anspruch in der Höhe begrenzt ist, wird auch den Interessen der hinterbliebenen Erben Rechnung getragen.
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, sämtlichen Minderheitsanträgen zuzustimmen.