Herzog Eva · Ständerat · 2020-09-22
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 eine Botschaft zur Modernisierung von Supportprozessen der Bundesverwaltung sowie von einsatzrelevanten Systemen im VBS verabschiedet. Beantragt werden zwei Verpflichtungskredite, nämlich 320 Millionen Franken für das zivile und 240 Millionen Franken für das militärische Umsetzungsprogramm. Die beiden Programme führen zu einem technologischen Generationenwechsel und tragen zur Harmonisierung und Standardisierung von Supportprozessen in der Bundesverwaltung bei. Es handelt sich um eines der grössten Informatikprojekte der Bundesverwaltung. Als Folge müssen in der ganzen Verwaltung die meisten betroffenen Geschäftsprozesse und Anwendungen angepasst bzw. migriert werden.
Damit die Bundesverwaltung ihre Aufgaben und Dienstleistungen für den Bund erfüllen kann, benötigt sie IKT-unterstützte Anwendungen, von einfachen Datenbanken bis hin zu hochkomplexen Simulations- und Prognosemodellen. Die zivile Bundesverwaltung und die Armee setzen insbesondere im Bereich der Supportprozesse Finanzen, Logistik, Beschaffung, Immobilien und Personalwesen seit rund zwanzig Jahren die Standardsoftware der Firma SAP ein. Über diese sogenannten Enterprise-Resource-Planning-Systeme, kurz ERP-Systeme genannt, werden beispielsweise jährlich mehrere hunderttausend Lohnabrechnungen, gegen fünf Millionen Logistikaufträge und täglich bis zu 50[NB]000 Transaktionen im Zahlungsverkehr abgewickelt.
Das aktuell in der Bundesverwaltung eingesetzte ERP-System wird nur noch bis Ende 2027 - das ist eine Verlängerung, steht in der Botschaft doch noch 2025 - von SAP unterstützt, da die Firma neu auf moderne Technologien wie Echtzeitverarbeitung und Cloud-Lösungen setzt. Ein Wechsel ist für die Bundesverwaltung daher unumgänglich.
Der Bundesrat hat sich bereits am 28. Juni 2017 auf Basis einer umfassenden Marktanalyse entschieden, weiterhin mit SAP zusammenzuarbeiten und die Systeme auf deren neue Technologie S/4HANA zu migrieren. Diese Migration wird für die zivilen ERP-Systeme und die einsatzrelevanten SAP-Systeme der Armee in zwei separaten, aber eng abgestimmten Programmen durchgeführt.
Für die Umsetzung der beiden Programme wird mit der Botschaft je ein Verpflichtungskredit beantragt. Die Gesamtkosten werden auf rund 780 Millionen Franken geschätzt. In diesen Gesamtkosten sind die beiden Verpflichtungskredite und die über den Personalaufwand verrechneten Eigenleistungen enthalten. Die Kosten wurden unter Einbezug von zahlreichen Fach- und IKT-Experten geschätzt, soweit möglich mit Referenzprojekten verglichen und durch Zweitmeinungen zweier Revisionshäuser validiert.
Das erste System, also Superb, ist das Programm für die Modernisierung der Informatiksysteme zur Unterstützung der Supportprozesse und für den technologischen Generationenwechsel der zivilen SAP-Systeme. Das andere System heisst ERP Systeme V/ar und ist das Programm für die Erneuerung der einsatzrelevanten SAP-Systeme des VBS. Dieses ist notwendig, weil die Armee basierend auf dem Leistungsauftrag 2018 auf ein besonders gesichertes, abkoppelbares und hochfunktionales System auch in ausserordentlichen Lagen zurückgreifen können muss.
Der Nationalrat hat den zwei Verpflichtungskrediten am 17.[NB]Juni 2020 als Erstrat mit 189 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Dass es diese Nachfolgelösungen braucht, war in der vorberatenden Finanzkommission des Nationalrates unbestritten. Bedenken gab es, was die Steuerung über die Departemente hinweg betrifft, und nicht vollständig ausgeräumt werden konnten auch die Vorbehalte, ob effektive Verbesserungen und gemeinsame Lösungen auch wirklich realisiert würden, die geplanten Synergieeffekte also erreicht würden, weil in der Verwaltung zu sehr in Silos gedacht und umgesetzt werde, anstatt sie als globale Einheit zu betrachten.
Um diesen Bedenken zu begegnen, empfahl die Finanzkommission des Nationalrates einstimmig die Streichung der Aufteilung der Verpflichtungskredite in je drei Tranchen. Stattdessen verlangte sie in einem neuen Artikel 2 halbjährliche obligatorische Projektrapporte über die bundesweiten Nutzen- und Synergiepotenziale sowie die Auswirkungen auf das Personal. Diese Rapporte und die jährlichen Budgetfreigaben würden nach der Überzeugung der FK-N genügend und adäquatere Möglichkeiten zur Steuerung bieten. In einem neuen Artikel 4 schrieb die FK-N zudem vor, dass vor der tatsächlichen Freigabe der Kredite eine Weisung[NB]erlassen[NB]werden[NB]müsse, welche das Vorgehen im Streitfall regelt.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Arbeiten am IT-Grossprojekt in den letzten Jahren begleitet. Die Ergänzungen des Nationalrates gehen auf ihre Empfehlungen zurück. Ich habe es vorhin schon gesagt, der Nationalrat hat dann mit diesen Änderungen den zwei Verpflichtungskrediten zugestimmt.
Ihre Finanzkommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 24./25. August 2020 behandelt. Zu diesem Zeitpunkt lag die von der FK-N verlangte Weisung bereits vor. Der Bundesrat erfüllt darin die Forderungen des Nationalrates, indem er mit Beschluss vom 19. August 2020 die Weisungen zum Programm Superb vom 12. Februar 2020 im Sinne der Forderungen des Nationalrates angepasst hat und ein Weisungsrecht des Programmauftraggebers Superb verankert hat, für Fälle, in denen sich beteiligte Ämter und Departemente nicht einigen können. Die Finanzkontrolle zeigte sich mit der vorliegenden Weisung zufrieden.
Das Geschäft war mit den vom Nationalrat vorgenommenen Änderungen und der erlassenen Weisung in der FK-S unbestritten. Die Kommission ist von der Notwendigkeit der Kredite überzeugt und beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.