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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-09-22

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Die Gesetzesvorlage hat zum Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die zur Herstellung von explosiven Stoffen eingesetzt werden können; deshalb auch der Name "Vorläuferstoffgesetz". Das neue Bundesgesetz soll den Zugang von Privatpersonen zu solchen Stoffen einschränken. Privaten Personen wird untersagt, selber explosionsfähige Stoffe herzustellen. Zudem ist eine Meldemöglichkeit für verdächtige Vorkommnisse und eine entsprechende Sensibilisierung der Wirtschaftsakteure vorgesehen.

Wie sieht die aktuelle Situation in der Schweiz aus? In der Schweiz wurden die Vorläuferstoffe bis 2005 von der damaligen Giftgesetzgebung abgedeckt. Mit deren Abschaffung unterliegen sie keinen Kontrollmechanismen bei der Abgabe mehr. Seit 2014 ist die Schweiz daher das einzige Land in Mitteleuropa, in dem die Stoffe noch uneingeschränkt erhältlich sind. Weil es nicht unser Ziel sein kann, in diesem Bereich einen Einkaufstourismus anzuziehen, besteht Handlungsbedarf.

Das neue Bundesgesetz soll deshalb einen Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Schweiz und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus leisten. Der Zugang zu Produkten mit geringen Konzentrationen ist nach wie vor ohne Beschränkung möglich. Erst ab einer bestimmten Konzentration ist der Erwerb bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist beim Fedpol einzuholen. Professionelle Verwender wie Gewerbe und Landwirte sind davon nicht betroffen.

Wofür können denn diese Stoffe überhaupt eingesetzt werden? Einerseits kann damit eine Bombe gebastelt werden, andererseits werden sie auch bei Experimenten eingesetzt. Zum Glück blieb die Schweiz bisher noch von einem Terroranschlag mit einer selbst gebastelten Bombe verschont. Die Sprengstoffe aus Vorläuferstoffen werden nebst dem Terrorismusbereich auch für die Sprengung von Bancomaten verwendet. Die Kantone sprechen gesamtschweizerisch von jährlich 22 Anschlägen. Der dritte unerwünschte Verwendungszweck sind Experimente mit solchen Stoffen. Diese führen leider gerade bei Jugendlichen immer wieder zu einer hohen Selbstgefährdung und zu gesundheitlichen Schäden bei Zuschauenden oder zufällig in der Nähe stehenden Personen.

Die Annahme der Vorlage verspricht ein hohes Potenzial an Sicherheitsgewinn, insbesondere, was die Vermeidung von Unfällen und kriminellen Aktionen angeht. Deshalb sind auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Ansicht, dass die Schweiz ein Gesetz[NB]für[NB]die[NB]Abgabe dieser Substanzen an Privatpersonen braucht.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit dem Vorläuferstoffgesetz eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung bzw. Verhinderung von Terrorismus. Sie führt zu einem objektiven Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung, ohne dass die Massnahme zu übermässigen Einschränkungen für die Betroffenen führen würde. Der zusätzliche Aufwand für die Erwerberinnen und Erwerber solcher Stoffe ist massvoll, ebenso der administrative und finanzielle Mehraufwand für die öffentliche Hand und die Verkaufsstellen, Apotheken und Drogerien, welche dieser Vorlage auch zustimmen. Sie wurden in unserer Schwesterkommission angehört.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen. Die Kommission ist an ihrer Sitzung ohne Gegenantrag eingetreten. Seit gestern liegt nun ein Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion vor.

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