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Flach Beat · Nationalrat · 2020-09-22

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich habe es beim Eintreten schon gesagt, die grünliberale Fraktion unterstützt in der Detailberatung überall die Minderheit.

Ich beginne gleich bei Artikel 216, über den die Kommission nach einem Rückkommen noch einmal beraten hat. Ich bin der Überzeugung, dass es, egal wie man es macht, zu Problemen führen wird - und es hat wahrscheinlich bisher schon zu Problemen geführt. Auch wenn man schaut, welche Vorschläge in der Lehre gemacht werden, sieht man, dass diese nicht einheitlich sind. Es ist wesentlich, hier auf jeden Fall eine Differenz zu haben, sodass der Ständerat noch einmal darüberschauen und herausfinden kann, was denn jetzt wohl wirklich die klügste Lösung ist.

Wenn jemand zu mir kommt und mich fragt: "Wie wollen wir das machen, Herr Flach, wir leben jetzt zusammen, was für einen Ehevertrag oder so sollen wir abschliessen?", dann sage ich: "Wissen Sie was? Kommen Sie zu mir, wenn Sie eine Baurechtsstreitigkeit haben, und heiraten Sie einfach, dann ist es am einfachsten, dann ist es nämlich ziemlich klar."

Wir sollten im Gesetz entsprechend auch Massnahmen festlegen, die es ermöglichen, möglichst klar der Praxis entlangzugehen, die aber eben auch nicht einfach zu Härten führen. Ich denke insbesondere an den Fall von Personen, die schon lange verheiratet waren, dann innert zwei Jahren getrennt sind, und dann stirbt jemand während des Eheverfahrens; das schafft dann einfach andere Härten. Wir sind hier wieder in der Situation, dass man, wenn man solche Lösungen anschaut, immer irgendwelche Einzelfälle vor Augen hat, die aber wahrscheinlich nicht die grosse Masse abbilden, oder man weiss es schlicht und ergreifend nicht.

Bei Artikel 471 unterstützen wir ebenfalls die Minderheit. Hier geht es darum, dass der Pflichtteil noch einmal verringert werden kann, wenn der Erblasser beschliesst, Zuwendungen an eine Person zu entrichten, mit der er am Todestag seit mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebte. Hier sind noch zwei Dinge zu ergänzen, wir hoffen natürlich, dass diese Minderheit zur Mehrheit des Rates wird, denn so könnte sich auch der Ständerat noch einmal darüber beugen. Es geht nicht darum, dass der Erblasser [PAGE 1741] etwas "beschliesst", sondern, selbstverständlich, dass der Erblasser "verfügt". Und es geht hier um "faktische Lebensgemeinschaften", so, wie sie an anderen Orten unserer Gesetze auch schon festgehalten worden sind.

Dann unterstützen wir auch die Minderheit Arslan, im Wissen darum, dass das nicht ganz einfach sein wird, aber wir haben heute de facto einfach diese faktischen Lebensgemeinschaften, die teilweise auch mit Kindern in Patchworkfamilien zusammenleben. Wir sollten die Möglichkeit schaffen, entsprechende Absicherungen auch für diese Personen einzubauen.

Ob die Lösung, wie sie jetzt von der Minderheit und dem Bundesrat hier vorgestellt worden ist, wirklich absolut perfekt ist, das kann man natürlich infrage stellen. Wir sagen aber ganz klar, dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, weil sich die Gesellschaft, das Zusammenleben de facto wirklich verändert hat und nicht mehr so althergebracht ist, wie wir das vielleicht vor Augen haben.

Ich bitte Sie, namens der grünliberalen Fraktion, überall der Minderheit zu folgen.

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