Salzmann Werner · Ständerat · 2020-09-22
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22
Wortprotokoll
Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine umfassende Lösung zu präsentieren, wie die ausserordentlichen Leistungen des Bundes während der Corona-Krise und die kommenden Steuerausfälle durch die Krise in den Rechnungen des Bundes behandelt und mit welchen Massnahmen die Sozialwerke gesichert werden sollen, dies unter Einhaltung der Schuldenbremse.
Meine Motion habe ich am 6. Mai 2020 eingereicht, nachdem sich Bundesrat Ueli Maurer hier im Rat erstmals zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Bundesfinanzen geäussert hatte. Am 2. Juli 2020 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Übersicht über die aktuellen Finanzperspektiven der einzelnen Sozialversicherungshaushalte veröffentlicht. Das BSV sagt darin, dass die Covid-19-Krise bei der AHV, der IV und der EO zu kurzfristigen, aber nicht zu erheblichen langfristigen Einbussen führen werde.
Das BSV geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass die Covid-19-Krise die wirtschaftliche Entwicklung nur kurzfristig beeinträchtigen wird und mittelfristig nur geringfügige Konsequenzen haben sollte. Für die AHV bedeute die Covid-19-Krise, dass sich das Umlageergebnis kurzfristig um rund 1 Milliarde Franken verschlechtern, ab 2025 aber wieder die Werte vor der Krise erreichen werde. Die Covid-19-Krise soll das Umlageergebnis der IV im Jahr 2020 kurzfristig um rund 200 Millionen und langfristig bis 2030 um rund 300 Millionen Franken verschlechtern. Die EO spüre keine signifikanten Auswirkungen der Covid-19-Krise. Ihr Umlageergebnis werde im Jahr 2020 zwar um rund 80 Millionen schlechter, bis 2030 jedoch wieder um den gleichen Betrag besser.
Über die Auswirkungen oder möglichen Auswirkungen in der zweiten Säule wissen wir nichts bzw. habe ich zumindest nichts vernommen. Wir wissen auch nicht, ob es zu einer Unterdeckung der Bundespensionskasse kommen könnte und wie diese Lücke allenfalls geschlossen werden müsste.
Zur Situation der Bundesfinanzen bzw. zu den Auswirkungen der Unterstützungsmassnahmen sowie der mutmasslichen wirtschaftlichen Einbussen hat sich Bundesrat Maurer schon mehrmals geäussert. Am 15. September 2020 äusserte sich der Bundesrat in den Medien wie folgt: Für einen zweiten Lockdown fehle das Geld, aber die jetzige Corona-bedingte Belastung für den Bund könne mit Defiziten im Bereich von 3 Milliarden Franken im Jahr 2020 und leichten Defiziten in den kommenden Jahren verkraftet werden.
Das Parlament hat gemäss Bundesrat Maurer bis heute etwas über 30 Milliarden Franken an zusätzlichen Ausgaben bewilligt; man werde aber nur etwa 18 Milliarden Franken davon brauchen. Auch aufgrund von Mindereinnahmen würden Ende 2020 zusammen rund 22 Milliarden Franken mehr Schulden anfallen. Bei den Steuereinnahmen rechnet Bundesrat Maurer damit, dass 2024 wieder das Niveau von vor der Pandemie erreicht werde. Eine Steuererhöhung werde so wohl nicht nötig sein. Wir müssen aber zur Disziplin in der Ausgabenpolitik zurückfinden.
Nun, Sie sehen an den Antworten, dass aber auch eine grosse Unsicherheit herrscht. Wir wissen nicht, welche wirtschaftlichen Folgen tatsächlich auf uns warten, wir wissen aber auch nicht, wie sich die Pandemie entwickelt. Nachdem wir nun versucht haben, allen finanziell Geschädigten so gut wie möglich zu helfen, geht es in der nächsten Phase darum, vorsorglich dort Sparmassnahmen einzuleiten, wo wir es verkraften können. Sie wissen ja alle, dass nur rund 40 Prozent des Bundesbudgets ungebunden sind. Ohne vorsorgliche Massnahmen bzw. ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage bei den gebundenen Ausgaben werden sich alle künftigen Sparmassnahmen auf die ungebundenen Bundesausgaben, also auf jene in den Bereichen Armee, Landwirtschaft, Bildung usw., konzentrieren.
Es kann und darf nicht sein, dass wir uns in dieser ausserordentlichen Situation jetzt nicht bewegen und die jetzigen und künftigen Folgen der Corona-Krise einseitig verteilen. Die Folgen dieser ausserordentlichen Krise müssen alle Bereiche mittragen, bzw. wir müssen Lösungen finden, die nicht zur einseitigen Belastung einzelner Bereiche führen. Nur so erhalten wir auch den finanzpolitischen Frieden in unserem Land. Aus diesem Grund muss der Bundesrat eine Gesamtübersicht machen und dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen für allfällige Korrekturen bei den gebundenen Ausgaben auch rechtzeitig unterbreiten können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.