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Stöckli Hans · Ständerat · 2020-09-22

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Meyer Ulrich, Präsident des Bundesgerichtes: Ich gebe gerne Antwort darauf. Es wurde ja sehr kritisiert, dass wir diese Namen publiziert haben. Was ist aber unser Bericht? Unser Bericht ist ein Aufsichtsbericht von einer Instanz an eine zweite Instanz, vom Bundesgericht an das Bundesstrafgericht, und gleichzeitig auch ein Bericht zuhanden des Oberaufsichtsorgans. Das ist die erste Feststellung. Es ist nicht ein streitiges Verfahren mit Parteien und Parteirechten, sondern die befragten Personen hatten die Stellung von Auskunftspersonen.

Der zweite Punkt ist, dass unser Bericht als solcher keine rechtlichen Folgen hat. Nous nous sommes limités à exprimer des recommandations. Wenn das Bundesstrafgericht nun diese Empfehlungen umsetzt, es muss das nicht, dann beginnt im Einzugsfeld aller acht Empfehlungen ein neues Verfahren, in dem sämtliche Verfahrensgarantien gelten. Ich erwähne das Beispiel der Generalsekretärin: Wir haben in unserem Bericht empfohlen, das Arbeitsverhältnis mit ihr zu beenden. Das Bundesstrafgericht hat den Grundsatzbeschluss gefasst, dieser Empfehlung zu folgen und das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn es zur Entlassung der Generalsekretärin kommt - jusqu'à présent, cela n'a pas été le cas; elle n'est pas licenciée -, dann hat die Generalsekretärin ein arbeitsrechtliches Verfahren mit sämtlichen Rechtsschutzgarantien, bis und mit Bundesverwaltungsgericht. Das wollte ich an die Adresse von Herrn Ständerat Sommaruga doch sagen.