Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-09-23
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen namens der Minderheit beliebt machen, am Beschluss des Ständerates und damit an der Kantonsinitiative festzuhalten. Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen und nur auf zwei, drei Dinge eingehen, die der Berichterstatter erwähnt hat oder die im Nationalrat als Argumente vorgebracht worden sind:
1. Ich möchte darauf hinweisen, dass die vorgeschlagene Ausgestaltung der Kantonsinitiative der Regelung entspricht, wie sie bereits in der alten Bundesverfassung für das fakultative Referendum galt. Diese Regelung ist unverändert in die neue Verfassung übernommen worden. Die Tatsache, dass beim Referendumsrecht bereits 1977 acht Kantonen das gleiche Recht wie 50 000 Stimmberechtigten eingeräumt wurde, führte offenbar nie zu Problemen. Somit ist es nicht nachvollziehbar, Kollega Dettling, weshalb dies bei der Kantonsinitiative anders sein sollte.
2. Meiner Ansicht nach hat die "Grossbaustelle" Föderalismusreform mit der Nachführung der Bundesverfassung eben erst recht angefangen. Mit den Arbeiten zum neuen Finanzausgleich - wir werden sie in dieser Session noch aufnehmen - werden weitere tief greifende Reformen auf den schweizerischen Bundesstaat zukommen. Die Verstärkung der Mitwirkungsrechte der Kantone im Entscheidungsprozess des Bundes bildet einen weiteren wichtigen Bestandteil der Föderalismusreform, der die Kantone grosse Bedeutung zumessen. Durch die Einführung der Kantonsinitiative würde im Bereich der direktdemokratischen Rechte die Balance oder auch die Symmetrie - wie Sie lieber wollen - zwischen Volk und Ständen gestärkt. Es geht bei einer Verfassungsreform ja immer wieder - wie bei der gestrigen Abstimmung - um die Mehrheit von Volk und Ständen. Die Kantone brauchen auch ein echtes Impuls gebendes Instrument, um eben ihre Anliegen beim Bund vorzubringen.
3. Zum Instrument der Standesinitiative möchte ich mich nicht äussern. Sie wissen alle, dass die Standesinitiative niemals die gleiche Wirkung wie eine Volksinitiative zeitigt. Sie muss dem Volk auch nie zum Entscheid vorgelegt werden. Wenn Sie genau hinschauen, gibt es viele Kantone, in denen Standesinitiativen auf zumindest fragwürdige Art und Weise zustande kommen.
4. Die Bedenken wegen des Regionalismus wurden auch im Nationalrat wieder vorgebracht. Es wird behauptet, die Kantonsinitiative würde dem Regionalismus Vorschub leisten. Ich möchte das bestreiten, denn acht Kantone sind immerhin fast ein Drittel aller Stände, und auch schon beim Zustandekommen der Kantonsinitiative reichen eben die regionalen Partikularinteressen nicht aus, um acht Kantone zu überzeugen.
Zusammenfassend bin ich der festen Überzeugung, dass die Kantonsinitiative ein wirksames Instrument zur Wahrung der Interessen der Kantone auf Bundesebene wäre und in wesentlichem Masse - das ist ein entscheidender Punkt - zu einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beitragen würde, was letztlich zu einer Stärkung des Bundesstaates nach innen und aussen führen könnte. Die Einführung der Kantonsinitiative könnte dem ganzen Reformpaket in föderalistischen Kreisen überdies noch zu höherer Akzeptanz verhelfen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, und ich gehe davon aus, Frau Bundesrätin Metzler, dass der Bundesrat nach wie vor auch etwas Herzblut für diese Kantonsinitiative vergiesst - wie ich es zu sagen pflege.