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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-09-23

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche für die Kommission zu den Bundesbeschlüssen 2 bis[NB]5.

Die Minderheitsanträge beim Bundesbeschluss 2 wollen beim Ersatz des Führungssystems von Florako und bei der Verlängerung der Nutzungsdauer der Schützenpanzer kürzen. Die Begründung, dass beim Ersatz Florako ein tieferer Risikozuschlag eingerechnet werden soll, hat die Kommission nicht überzeugt. Es handelt sich ja dabei nur um einen Zuschlag, der nicht benötigt wird, wenn es rund läuft. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Die Kommission will auch die Schützenpanzer 2000 noch länger nutzen. Weder die Kürzung noch die totale Stilllegung lassen sich mit dem Auftrag der Armee vereinbaren. Die Schützenpanzer werden insbesondere auch bei hybriden Bedrohungen eingesetzt. Wir sprechen heute vermehrt von einem hybriden Konfliktbild, das von staatlichen und nicht staatlichen Akteuren geprägt ist. Die Schützenpanzer könnten zum Beispiel auch im Bereich der Terrorismusabwehr eingesetzt [PAGE 1812] werden. Die Erneuerung ist ausführlich begründet. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 17 zu 8 Stimmen, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen und ihrem Antrag zuzustimmen, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Die letzte Minderheit beim Bundesbeschluss 2 will die Flexibilität bei Kreditverschiebungen einschränken. Anstelle von 10 Prozent soll ein einzelner Verpflichtungskredit neu um maximal 5 Prozent erhöht werden dürfen. Da es sich dabei nicht um zusätzliche Reserven handelt und der Gesamtrahmen nicht erhöht wird, sieht die Kommission einen Vorteil in der vom Bundesrat unterbreiteten Version. Die Kommission lehnte den Antrag auf 5 Prozent mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Der gesamte Bundesbeschluss 2 wurde von der Kommission abschliessend mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützt. Der Einzelantrag Seiler Graf zu Artikel 2a lag der Kommission nicht vor. Deshalb kann ich dazu keine Ausführungen machen.

Zum Bundesbeschluss 3: Die Minderheiten wollen bei allen Verpflichtungskrediten kürzen, dies aus unterschiedlichen Gründen. Die Kommission will hingegen ermöglichen, dass veraltete Ausrüstungen ersetzt werden können. Vor allem bei der Projektierung soll auch nicht gespart werden, da damit die Vorbereitung künftiger Projekte ermöglicht wird. Eine gute Planung wird sich auch in diesem Bereich lohnen. Weiter soll die Nutzungsverlängerung der Bergepanzer und der Panzerhaubitzen ermöglicht werden. Die Abgabe von verbilligter Munition an Schiessvereine soll weiterhin möglich sein. Die Kommission lehnte deshalb den Antrag, der nun als Minderheitsantrag I (Fridez) vorliegt, mit 17 zu 8 Stimmen ab. Den Antrag der Minderheit der Finanzkommission, eine pauschale Kürzung vorzunehmen, lehnte die Sicherheitspolitische Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Dem gesamten Bundesbeschluss 3 stimmte die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Zum Bundesbeschluss 4 sind keine Minderheiten vorhanden. Die Kommission unterstützt die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier einstimmig.

Die verbleibende Minderheit Graf-Litscher im Bundesbeschluss 5 will, dass bei allen Bau- und Renovationsvorhaben eine Installation von Sonnenkollektoren als Energiequelle für warmes Brauchwasser sowie der Zubau von Fotovoltaikanlagen geprüft werden sollen. Dieses Anliegen ist an sich nicht abwegig, in diesem Bundesbeschluss aber nicht am richtigen Ort. Das VBS - wir haben es gehört - will bekanntlich ein Vorzeigedepartement bezüglich der Energieeffizienz werden. Dazu sollen noch mehr Fotovoltaikanlagen installiert werden, und es sollen sogar noch zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Die Ergänzung bei Artikel 3a ist deshalb nicht notwendig.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Den Bundesbeschluss 5 hat die Kommission einstimmig genehmigt und bittet Sie, das auch zu tun.

Abschliessend beantragt die Kommission wie erläutert, die Bundesbeschlüsse 2 bis 5 anzunehmen, alle Minderheitsanträge abzulehnen und dem Ständerat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.