Michel Matthias · Ständerat · 2020-09-24
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat gestern die letzten beiden Differenzen bereinigt; diese sind im Bundesbeschluss 6 und im Bundesbeschluss 10 zu finden.
Ich komme zuerst zur Vorlage 6, zum Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur. Beide Räte wollen hier den Zahlungsrahmen erhöhen, aber in unterschiedlicher Art; der Nationalrat um 1,2 Millionen Franken zugunsten der Institution Memoriav, der Ständerat um 0,8 Millionen Franken zugunsten der Fotostiftung.
Unsere Kommission kann sich betreffend den Zahlungsrahmen von insgesamt 146,3 Millionen Franken dem Nationalrat anschliessen und beantragt Ihnen diesen Zahlungsrahmen. Unsere Hauptdiskussion in der Kommission drehte sich darum, welcher der beiden vorgenannten Institutionen diese Erhöhung um insgesamt 1,2 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zukommen soll. Wir erachteten es in der Kommission nicht als stufengerecht, hier die Feinallokation an diese beiden Institutionen vorzunehmen, sondern möchten das dem Bundesrat überlassen. Rechtlich ist es ja so, dass das Parlament den Zahlungsrahmen verbindlich vorgibt. Unsere Erhöhungsanträge erscheinen jeweils kursiv in Klammern; diese Klammern sind Lesehilfen, wie wir die entsprechenden Erhöhungen begründen. Hier hat unsere Kommission eine gegenüber dem Nationalrat erweiterte Interpretation. Die 1,2 Millionen Franken sollen beiden Institutionen zukommen, entsprechend den mit dem Bundesamt für Kultur auszuhandelnden Leistungsaufträgen. Das bedeutet zum Beispiel für die Fotostiftung, dass neben den vom Bundesrat ohnehin schon zugesprochenen zusätzlichen 200[NB]000 Franken jährlich, welche für die Infrastruktur verwendet werden, auch ergänzende Mittel für Sammlungen, insbesondere für deren Digitalisierung, eingesetzt werden können.
Wenn Sie unserem Antrag folgen, sich beim Zahlungsrahmen dem Nationalrat anzuschliessen, geben Sie somit ein Signal, das dem bisherigen Beschluss des Ständerates entgegenkommt, dass nämlich auch die Fotostiftung von dieser Erhöhung mit profitiert. Schliesslich sind beide Institutionen im Bereich des audiovisuellen Kulturerbes aktiv; sie haben komplementäre Aufgaben und arbeiten auch zusammen.