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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-24

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-24

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Schläpfer, nein, Sie haben nicht richtig gehört. Ich habe gesagt, dass das Geschlecht überall geändert wird, wenn im Personenstandsregister das Geschlecht geändert wird; das gilt nachher für sämtliche Register. Die Richtigkeitsgewähr ist dann gegeben, auch bezüglich der Strafverfolgung. Aber das sind ja nicht ganze Völkerstämme, das sind einzelne Fälle, über die wir hier sprechen. Es sind auch nicht alle transidenten Menschen kriminell. In Einzelfällen wird dann aber nicht mehr ein Mann gesucht, sondern eine Frau oder umgekehrt. Wenn Sie im Personenstandsregister die Änderung vornehmen, hat diese Richtigkeitsgewähr und gilt für alle Register.