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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-24

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-24

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Binder, Sie gehen davon aus - ich meine fälschlicherweise -, dass die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister der Beginn eines Prozesses ist. Das ist es nicht. Alle Erfahrungen mit solchen Menschen zeigen, dass die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister oder heute über die Gerichte eigentlich am Schluss eines Prozesses steht, weil diese Menschen natürlich oft Hormontherapien durchlaufen, operative Eingriffe durchlaufen, psychiatrisch, psychologisch betreut sind, weil das eine schwierige Situation ist.

Es geht also niemand einfach vor Gericht und sagt: "Ich möchte jetzt ein Mann bzw. eine Frau sein!", ohne dass es schon einen Prozess, auch einen innerlichen Prozess, dazu gegeben hat.