Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-23
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Wenn ich die Kreise etwas störe, die offenbar für den Ablauf dieser Beratungen vorgesehen waren, so entschuldige ich mich nicht. Ich stelle Ihnen den Antrag auf Rückweisung an die Kommission aus Überzeugung.
Dass der Kampf gegen den Terrorismus auch durch unser Land intensiv geführt wird, brauche ich hier nicht weiter darzulegen. Frau Bundesrätin Metzler hat dieses Faktum bereits ausgeführt, und es ist auch in der Botschaft dargelegt. Es gibt zwölf Uno-Übereinkommen und Zusatzprotokolle gegen den Terrorismus; zehn davon hat die Schweiz bisher ratifiziert und umgesetzt. Jetzt geht es noch um die beiden letzten. Es geht nicht darum, Fundamentalopposition gegen diese Abkommen zu machen. Aber ich sage es hier und jetzt: Ich möchte wissen, was nachher noch kommt. Das ist der tiefere Grund für meinen Rückweisungsantrag. Ich werde diesen Punkt noch ausführen.
Ich habe meinen Antrag auf Rückweisung an die Kommission auch aus einem gewissen Unbehagen über die Strafrechtsgesetzgebung der letzten Jahre gestellt. Meines Erachtens hat in den letzten Jahren eine Strafrechtsgesetzgebung Einzug gehalten, die einem Grundprinzip zuwiderläuft, das man als Student im ersten Semester im Allgemeinen Strafrecht lernt: "Nulla poena sine lege stricta." Also: Keine Strafe ohne klares Gesetz. Wenn ich die neuesten Strafbestimmungen in unserem Strafgesetzbuch anschaue, muss ich feststellen, dass wir in grundlegender Weise gegen diesen Grundsatz verstossen haben. Das kann man nicht einfach korrigieren. Wir haben es als Faktum hinzunehmen und diesen grundlegenden Fehler allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu beheben.
Mit meinem Antrag möchte ich verhindern, dass wir die beiden Abkommen heute genehmigen, später durch den Bundesrat ratifizieren lassen, in einer zweiten Runde die Anpassungen im Strafgesetzbuch beraten und dort dann eine lange Diskussion darüber führen, was eigentlich notwendig ist und was nicht.
Die beiden internationalen Abkommen - schon da gehen die Meinungen der Experten offenbar auseinander - verlangen Umsetzungen im nationalen Recht. Kollege Carlo Schmid hat darauf hingewiesen, indem er ausgeführt hat, in den Artikeln 4 der beiden Abkommen sei festgehalten, dass sie nicht "self executing", also nicht direkt anwendbar seien. Schon diese Ausgangslage und die Stellungnahmen der Experten, die ich als Nichtkommissionsmitglied den Medien entnehmen konnte, gingen sehr weit auseinander. Es gibt offenbar Experten, die behaupten, wir bräuchten praktisch keine weiteren Anpassungen im internen Recht. Wenn ich das Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuches anschaue, wie es uns der Bundesrat unterbreitet, dann muss ich feststellen, dass nach Auffassung des Bundesrates ein erheblicher Umsetzungsbedarf gegeben ist.
Ich möchte hier Klarheit darüber haben, was im internen Recht aufgrund dieser beiden Abkommen umgesetzt werden muss. Ich meine, es sei auch richtig, dass das Parlament weiss, welche Aufgaben seiner noch harren, zumal im Bundesbeschluss über die Genehmigung der beiden Abkommen die Referendumsklausel ausgeschlossen ist. Das heisst mit anderen Worten: Wenn wir heute zustimmen, wenn wir dem Bundesrat und der Kommission folgen, dann werden wir diese beiden Abkommen ratifizieren, sofern der Nationalrat auch zustimmt. Davon gehe ich einmal aus. Das Referendum wird nicht möglich sein. Wir gehen aber gleichzeitig eine Verpflichtung ein, Gesetzesbestimmungen bzw. Straftatbestände ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, von denen wir nicht wissen, wie sie letztlich aussehen werden, zumal auch die Expertenmeinungen sehr weit auseinander gehen.
In einer solchen Situation scheint es mir richtig zu sein, dass wir zuerst über diesen Umstand Klarheit schaffen. Unsere vorberatende Kommission soll uns sagen, welche Anpassungen notwendig sind und auf welche Vorschläge des Bundesrates wir verzichten können. Ich bin nicht sicher, ob die Kommission alles, was der Bundesrat an Gesetzesanpassungen unterbreitet, auch für notwendig erachten wird. In der Einleitung zur Botschaft heisst es sehr bestimmt: "Zur vollständigen Umsetzung dieses Übereinkommens" - es handelt sich um das Finanzierungsübereinkommen - "bedarf es der Schaffung eines eigenständigen Auffangtatbestandes der Terrorismusfinanzierung im schweizerischen Recht. Weiter verlangt das Übereinkommen, die Verantwortlichkeit juristischer Personen für Terrorismusfinanzierung vorzusehen."
Der Bundesrat sagt, dass ein Anpassungsbedarf besteht; aber er wird als relativ unbedeutend dargestellt. Im Übrigen wurde aber auch ausgeführt, dass wir aufgrund der heutigen Gesetzesbestimmungen alle Massnahmen, welche die Abkommen verlangen, ergreifen können.
Für mich ist die Kernfrage: Was haben wir in unserem internen Recht hinzunehmen und was ist bereits darin enthalten, d. h., was brauchen wir nicht? Diese Frage ist nicht beantwortet.
Frau Bundesrätin Metzler hat ausgeführt, das Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung sei im Juni 2001 unterzeichnet worden. Die Botschaft stammt vom 26. Juni 2002. Gleichzeitig wird uns gesagt, zeitliche Dringlichkeit sei gegeben. Der Bundesrat hat also mindestens ein Jahr für sich in Anspruch genommen, um diese Botschaft auszuarbeiten. Ohne genau zu wissen, welche interne Gesetzgebung anzupassen ist, sollen wir, das Parlament, in einem halben Jahr unsere Beschlüsse fassen und - ich sage es jetzt etwas spitz - nachher schweigen. Da kann ich nicht mitmachen.
Ich bitte Sie, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen und vom Bundesrat und von der Kommission eine klare Antwort auf folgende Frage zu verlangen: Was brauchen wir in der internen Gesetzgebung umzusetzen? Dann haben wir Klarheit darüber, was zu tun und was zu lassen ist. Wenn wir jetzt der Kommission folgen, fürchte ich, dass wir am Schluss eine umfassende Anpassungsgesetzgebung haben werden.
Letztlich würde mich noch interessieren, welche Kreise im Zusammenhang mit den beiden Abkommen und insbesondere mit der Anpassungsgesetzgebung begrüsst worden sind. Wer wurde dazu in die Vernehmlassung einbezogen? Wann und wie wurde das getan?
Man wird mir entgegenhalten, die Genehmigung der Abkommen sei dringend; wir müssten heute die Zustimmung zur Genehmigung dieser beiden Abkommen geben. Ich weiss, dass wir an diesen beiden Abkommen nichts ändern können, kein Jota. Aber es geht mir auch nicht darum, etwas an [PAGE 700] diesen Abkommen ändern zu wollen. Das ist ohnehin illusorisch und rechtlich unmöglich. Es geht mir darum, dass wir die interne Anpassungsgesetzgebung sorgfältig machen und nicht nachträglich sagen müssen, wir hätten einen übereilten Beschluss gefasst. Ich hätte von der Kommission, nachdem sie die Experten angehört hat, gerne eine klare Antwort darauf, was als Anpassung nötig ist und was nicht. Aus der Botschaft muss ich schliessen, dass der Anpassungsbedarf eigentlich relativ klein ist. Wenn ich mir aber die konkreten Vorschläge des Bundesrates anschaue, dann bekomme ich ein anderes Bild.
Ich bitte Sie, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Es müsste aufgrund dieser Ausgangslage möglich sein, in der Wintersession in Kenntnis der entsprechenden Umstände über dieses Geschäft zu entscheiden.