Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-24
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-24
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf den Entwurf einzutreten. Es handelt sich hier um eine komplizierte und bürokratische Lösung für ein Problem, welches bereits heute mit den bestehenden Regeln gelöst werden kann. Die Verträge, von denen wir reden, verlängern sich ja nicht automatisch, ohne dass der Konsument die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Diese Verträge verlängern sich nur dann, wenn die Verlängerung bei Vertragsabschluss in einer Vertragsklausel gültig vereinbart wurde. Damit ist eine rechtzeitige Kündigung möglich. Bei Mobilfunkanbietern ist es, das wurde bereits ausgeführt, bereits seit 2014 so, dass es keine automatische Verlängerung mehr gibt.
Ihre Kommission hat ausgeführt, dass es im Wesentlichen noch um Fitnessabos und Datingplattformen, die online zur Verfügung gestellt werden, geht. Auch betreffend Zeitungen wurde darauf hingewiesen, dass hier noch eine automatische Verlängerung bestehen könne. Abgesehen davon können Konsumenten aber auch beim Anbieter quasi auf Vorrat erklären, dass sie keine Verlängerung wollen. Nach den allgemeinen Regeln, die heute bereits gelten, müssen Kunden zudem auf überraschende und ungewöhnliche Klauseln aufmerksam gemacht werden. Es gibt also bereits heute Korrekturmechanismen, die in Kraft sind. Mit der hier beantragten Erinnerungspflicht entstünde dem betroffenen Unternehmen hingegen ein beträchtlicher Mehraufwand, was auch in der Vernehmlassung kritisiert wurde.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.