Herzog Verena · Nationalrat · 2020-09-24
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Uns allen sind die Kinderrechte wichtig. Kinder sind verletzlich. Kinder verdienen ganz besonderen Schutz und Unterstützung. Die Fragen sind nur: erstens, ob eine nationale Ombudsstelle notwendig ist oder ob nicht schon genügend und gute andere Angebote vorhanden sind; zweitens, ob eine einzige nationale Stelle Sinn macht; und drittens, wie Kinder und Jugendliche überhaupt [PAGE 1839] Kenntnisse von einer solchen nationalen Ombudsstelle hätten und den Zugang zu einer so anonymen Stelle finden würden.
Zum ersten Punkt, der Frage, ob es die Stelle braucht: Vor allem durch familiäre Veränderungen, Scheidungen oder schwere Krankheitsfälle und andere Schicksale können Kinder in Notlagen geraten und benötigen Schutz und Unterstützung. Wenn die Eltern diese Bedürfnisse nicht erfüllen können, braucht es Hilfe von aussen. Doch wie sieht es in der Praxis aus? In einem solchen Fall wendet sich das Kind doch ganz sicher zuerst einmal an eine ihm nahestehende Person aus dem engen Umfeld, das ihm vertraut ist - wenn nicht an den Götti oder das Gotti, dann vielleicht an die Lehrkraft, die Schulleitung oder den Schulsozialarbeiter. Handelt es sich um Jugendliche, stehen gut ausgebildete Berufsbeistände zur Verfügung. Das Angebot an psychosozialen Beratungsstellen, die über das notwendige Fachwissen verfügen, ist bereits heute sehr gross. Dann gibt es die Anlaufstelle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, der Kesb, und, ganz wichtig, das Telefon 147 der Pro Juventute sowie die Kinderanwälte Schweiz. Kinder können bereits heute - darauf hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme hingewiesen - eine unabhängige und unentgeltliche Rechtsvertretung durch im Kanton tätige Kinderanwälte in Anspruch nehmen.
Die SVP-Delegation ist folglich wie der Bundesrat der Meinung, dass es keine neue Stelle braucht, dass vielmehr die Koordination der verschiedenen existierenden Stellen zielführender ist.
Zur zweiten Frage: Macht eine einzige nationale Stelle wirklich Sinn? In der Ostschweiz existiert seit 2016 eine regionale Kinderombudsstelle. Diese betont, wie wichtig die regionale Verankerung sei. Denn eine Ombudsstelle muss die strukturellen und rechtlichen Verhältnisse in der Region kennen und nahe bei den Betroffenen sein. Es ist daher zu bezweifeln, dass eine nationale Stelle, die fernab telefonische Beratungen leisten würde, der richtige Weg ist.
Niederschwellige Unterstützung kann viel einfacher, effizienter und dadurch besser durch regionale Stellen geleistet werden. Bis jetzt hat sich der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz für Beratungen von Kindern zur Verfügung gestellt. Ende 2020 soll diese Stelle auslaufen, warum auch immer. Überlastung oder fehlende Finanzierung könnten die Gründe sein. Vielleicht sollte eine Ombudsstelle aber eben auch regional verankert sein.
Noch zur dritten Frage, wie und ob Kinder und Jugendliche überhaupt Kenntnisse von einer solchen Stelle bekommen: Ob heute alle Kinder und Jugendlichen die Nummer 147 der Pro Juventute kennen, weiss ich nicht. Ganz sicher müsste der Bund aber eine massive Werbe- und Marketingkampagne stemmen, damit diese neue, anonyme Anlaufstelle den Kindern und Jugendlichen überhaupt bekannt ist und dient.
Aber seien wir doch ehrlich: Dem Motionär und den Befürwortern dieser Motion und vor allem den Verbänden, von denen wir in den letzten Monaten und Tagen haufenweise angeschrieben wurden, geht es noch um etwas anderes. Es war auch typisch, mit welchem Punkt Kollegin Locher Benguerel ihre Begründung einleitete: Vielmehr geht es ihnen darum, dass die Leitlinien des Europarates mustergültig befolgt werden und die Kinderrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz bereits 1997 ratifiziert hat, noch besser erfüllt wird. Es geht also nicht nur um konkrete Hilfe, sondern es handelt sich - Sie hören richtig - vor allem um ein Prestigeprojekt und, das Wichtigste, um dessen Finanzierung.
Zusammengefasst: Selbstverständlich sind wir für die Wahrung der Rechte der Kinder. Aber wie so vieles im Zusammenhang mit Kindern und Familien muss dies möglichst nah bei den Kindern und niederschwellig und nicht auf nationaler Ebene gelöst werden.
Aus all diesen Gründen bittet Sie die SVP-Fraktion, meine Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.